Dürfen gekündigte Beschäftigte die noch im Kündigungsschutzprozess sind wählen?
Folgende Situation: im Frühjahr wurden mehrere Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt. Die letzten Kündigungsfristen sind zum 31.11.2009 ausgelaufen. Also alle sind nicht mehr in der Firma. Manche haben Kündigungsschutzklage eingereicht und haben ihre Kammertermine erst nach der BR-Wahl im März. Bei den Anhörungen wurde durch den BR kein Widerspruch formuliert (also auch kein Weiterbeschäftigungsanspruch) Müssen nun die Kollegen, deren Arbeitsverhältniss noch nicht rechtskräftig beendet ist angeschrieben und mit Briefwahlunterlagen versorgt werden??
Community-Antworten (2)
26.11.2009 um 11:09 Uhr
@Nordmann Briefwahlunterlagen können doch nur auf Antrag versandt werden...?
26.11.2009 um 11:12 Uhr
Ja das dürfen sie ,weil durch die Kündigungsschutzklage ,die Kündigung noch nicht bestätigt ist. Dadurch haben sie ein passives Wahlrecht ,sowas bekommt man auf ein Seminar vermittelt z.b. bei der WAF.
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