Erstellt am 25.11.2009 um 15:00 Uhr von rkoch
Auch der WV hat einen Anspruch auf alle Arbeitsmittel, die er für seine Arbeit braucht, dazu kann auch eine Sekretärin gehören (vgl §20 und §40 BetrVG). Das muss nicht die BR-Sekretärin sein, aber es ist doch sehr zweckmäßig. Ich denke Euer Chef könnte sehr ungehalten sein, wenn der WV seine eigene Sekretärin beantragt weil ihr Eure nicht dafür zur Verfügung stellen wollt.
Erstellt am 25.11.2009 um 15:24 Uhr von Santamaus
Na, na das ist aber um den Brei herumgeredet. Es geht nicht um die
zur Verfügungstellung einer Bürokraft, sondern darum, dass die Br-Sekretärin
nicht die Aufgaben des Wahlvorstandes komplett übernimmt. Diese Antwort
nützt gleich gar nichts. Hätten wir uns selber auch geben können.
Erstellt am 25.11.2009 um 15:37 Uhr von DonJohnson
@Santamaus
Ich finde die Antwort war korrekt. Sollte es für euch im Betrieb nötig erscheinen eine Schreibkraft zu nutzen um die Arbeit vernünftig machen zu können, kann der WV die Schreibarbeiten deligieren. Im Anbetracht der Tatsache, dass euer Gremium eine Sekretärin zugesprochen bekommen hat, kann ich mir diese Notwendigkeit sehr gut auch für den WV vorstellen.
Du fragtest: "Was kann der Wahlvorstand an die Betriebsratssekretärin delegieren???" Antwort: alles was er meint deligieren zu müssen... So wie der BR auch!
*Bei uns passiert es oft, dass der Wahlvorstand nur als Unterschrift- leister fungiert und die Sekretärin die ganzen Ausschreibungen und organisatorischen Dinge bewältigen muss. *
Na, vermutlich erscheint es dir auch nur so. Das Gremium wird eine ähnliche Außenwirkung haben ;-)))
*Gibt das rechtliche Vorschriften?? *
Darauf hat rkoch schon geantwortet...
Erstellt am 25.11.2009 um 16:03 Uhr von rkoch
@Santamaus
Was verstehts Du unter "Komplett übernimmt ?"
Der Wahlvorstand hat gewisse Aufgaben, die die Sekretärin gar nicht übernehmen kann. Aber die Wählerlisten zusammenschreiben, Die Aushänge erstellen und aushängen, Die Wahlzettel vorbereiten, die Termine überwachen, das ist doch der typische Job der Sekretärin!! Dafür gibt es doch Sekretärinen. Wenn der WV eine Sekretärin in Anspruch nimmt und dann doch wieder alles selber schreibt würde ich mir als AG verarscht vorkommen.
Die ENTSCHEIDUNG, was in die Aushänge reinkommt, WELCHE Aushänge erforderlich sind, WANN was gemacht wird, WER auf die Wählerliste kommt, WIE die Wahlzettel aussehen, das muss der WV schon selber machen. Ebenso das Entgegennehmen der Wählerlisten und der Post, Auszählen der Wahlzettel, das darf die Sekretärin nicht.
Die Eingangsbestätigung, das Wahlergebnis kann dann wieder die Sekretärin schreiben.
Im Übrigen: Alles was ihr als BR an die Sekretärin delegiert, kann der WV auch an die Sekretärin delegieren. Und falls ihm dabei mehr einfällt als Euch, gut für ihn, schlecht für Euch.
Erstellt am 26.11.2009 um 08:59 Uhr von Santamaus
Hi Guten Morgen,
danke, Eure Beiträge sind jetzt besser. Vorallem der letzte Beitrag
sagt genau das aus, was ich hören möchte. Jetzt noch gezielt eine
Frage zu den Aufgaben: Darf die Sekretärin Wahlvorschläge oder
Kandidatenbewerbungen entgegenehmen???? Das sehe ich eigentlich
als Aufgabe des WV.
Danke und Euch allen einen schönen Tag.
Erstellt am 26.11.2009 um 09:27 Uhr von monalisa
@Santamaus,
dazu ist nur ein Mitglied vom Wahlvorstand berechtigt!
Denn wenn ein Wahlvorschlag/Liste abgegeben wird, bekommt der/die Listenführer/in eine Quittung, die nur von einem Wahlvorstandsmitglied unterschrieben werden darf.
Erstellt am 26.11.2009 um 10:22 Uhr von rkoch
@ Santamaus
Hab ich doch schon beantwortet (Moment... letzte Zeile zweiter Absatz ... Mist vertippt, natürlich nicht Wählerlisten sondern Wahlvorschlagslisten.... sollte meine Beiträge nochmal querlesen)