Erstellt am 21.11.2009 um 08:38 Uhr von Kölner
@Rattle
Dann hättet Ihr vom 24.03. an eine br-lose Zeit...
Erstellt am 21.11.2009 um 10:28 Uhr von Rattle
Hallo,
"Dann hättet Ihr vom 24.03. an eine br-lose Zeit...
Antwort 1 Erstellt am 21.11.2009 - 08:38 von Kölner"
woher weisst du wann wir wählen?
mfg
Erstellt am 21.11.2009 um 10:35 Uhr von Namafjall
@von Kölner
@ von Rattle
Hallo, wie kommt Ihr denn darauf?
Die Amtszeit des gwählten BR fängt nicht am tag der Wahl an, sondern auf der konstituirenden Sitzung, nähmlich dann wenn der BRV und der Stellvertreter gewählt sind, folglich endet die Amtszeit des alten BR am 30.03.2010, da die Amtszeit des neu gewählten BR am 31.03.2010 beginnt.
§ 21 Amtszeit 1Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre.2Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.3Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden.4In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist.5In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
MfG Namafjall
Erstellt am 21.11.2009 um 10:36 Uhr von Immie
Wann wurde denn der jetzige BR gewählt?
Erstellt am 21.11.2009 um 10:39 Uhr von Immie
...2Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit...
und dann
...Die Amtszeit des gwählten BR fängt nicht am tag der Wahl an, sondern auf der konstituirenden Sitzung, nähmlich dann wenn der BRV und der Stellvertreter gewählt sind...
Und jetzt bin ich durcheinander:-(
Erstellt am 21.11.2009 um 10:43 Uhr von Rattle
Hallo, Immie
siehe beitrag.
mfg
Erstellt am 21.11.2009 um 10:58 Uhr von Rattle
Hallo, nochmal
also ich gehe davon aus, wenn die amtszeit insgesamt vier jahre dauert!
das die amtszeit am 31.03.10 endet, aber wir hatten ein schaltjahr?
um das chaos perfekt zu machen :-)
mfg
Erstellt am 21.11.2009 um 11:04 Uhr von DonJohnson
@Rattle
also nochmals: "§ 21 Amtszeit 1Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre.2Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit."
Es wird in Jahren gerechnet und nciht in Tagen und in der Regel ist in jeder Wahlperiode ein Schaltjahr dabei ;-)
Erstellt am 21.11.2009 um 11:06 Uhr von Rattle
Hallo, DJ
alles klar und deutlich, besten dank.
mfg
Erstellt am 21.11.2009 um 11:07 Uhr von Immie
Schön das du deinen Beitrag geändert hast.
Also...dann weisst du ja Bescheid.
Erstellt am 21.11.2009 um 12:36 Uhr von erwin
@Rattle
DJ hat die richtige Antwort gegeben. Man hätte sich diese "einfache" Frage sparen können. Wenn man als BR oder angehender BR einfach einmal ein Blick in die Rechtsgrundlage für BR/BR-Arbeit, dass BetrVG geworfen hätte.
Der § 21 Amtszeit ist da ganz eindeutig.
Antwort / Inhalt siehe Antwort von DJ.
Können manch BR nicht mit dem BetrVG umgehen/ lesen???
Erstellt am 21.11.2009 um 13:27 Uhr von Immie
@erwin
Dieser Kommentar ist so etwas von überflüssig!
Erstellt am 21.11.2009 um 14:36 Uhr von rainerw
@erwin
Dann gibt es ihn also doch den perfekten Menschen.
Erstellt am 21.11.2009 um 15:20 Uhr von Lotte
all (außer erwin), insbesondere Namjafall
dass die konstituierende Sitzung des neuen BR nichts mit dem Ende der Amtszeit des bestehenden BR zu tun hat ist aber jetzt auch klar, oder?
Erstellt am 21.11.2009 um 16:46 Uhr von Immie
Und die Wahlvorstandsschulungen sagen wir alle ab. Treffen uns alle in Skype.
Und erwin liest uns die WO mit Kommentar vor.
Erstellt am 21.11.2009 um 17:09 Uhr von Rattle
Hallo, Lotte
ja, das hab selbst ich verstanden :-)
erwin hat wohl einen schlechten tag erwischt................
mfg
Erstellt am 21.11.2009 um 17:12 Uhr von Lotte
Rattle
....;-))))
Immi,
ich bringe Plätzchen mit.... ;-)))
Erstellt am 21.11.2009 um 17:20 Uhr von kriegsrat
lotte
"ich bringe Plätzchen mit.... ;-)))"
willst du die dem erwin auch noch an den kopf werfen ?
so ganz.. ganz ....ganz... unrecht hat er doch wohl nicht........................
Erstellt am 21.11.2009 um 18:27 Uhr von Lotte
kriegsrat,
ich werf doch meine superleckeren Plätzchen nicht durch die Gegend. Da erwin ja lesen muss, kann er aber leider keine essen. Männer können 1. nur eins zur Zeit und 2. soll man ja auch mit vollen Mund nicht sprechen...;-))))
Erstellt am 21.11.2009 um 18:57 Uhr von Namafjall
@Lotte
Natürlich kann die Amtszeit des alten BR länger gehen als die Wahl des neuen BR, dann wäre der BR erst dann im Amt wenn die Amtszeit des alten BR endet, das ist Sonnenklar.
Aber in diesem Fall ist das eben genauso, das die Amtszeit des amtierenden BR`s am 30.03.10 endet und die Amtszeit des neuen am 31.03.10 anfängt. Da der BR erst dann voll Geschäftsfähig ist wenn der BRV und sein Stellvertreter gewählt wurden und das geschieht immer noch auf der.......Konstituirenden Sitzung.
Wäre die Amtszeit des alten BR´s erst am 03.04.10 zuende dann würde der neu gewählte BR sein Amt am 04.04.10 antreten obschon die Konstituirende Sitzung bereits am 31.03.10 stattgefunden hat.
Darüber sind wir uns hoffentlich einig. Ansonsten mal einen RA für Arbeitsrecht fragen:-)
Erstellt am 21.11.2009 um 19:19 Uhr von Kölner
@Namafjall
Dann besuche Du mal einen RA. Das kann, muss aber nicht, Klarheit schaffen.
@erwin
Da haust Du mal so richtig arrogant auf den Putz und dann ist es auch wieder nicht richtig. Du hast aber auch ein Pech...
Erstellt am 21.11.2009 um 19:43 Uhr von Namafjall
@Kölner
Wie wäre es wenn Du das machen würdest, da ich gerade auf einem Seminar zur BR Wahl 2010 war und dort mit einem RA für Arbeitsrecht reden konnte.
Wann übernimmt denn Deiner Meinung nach der neu gewählt BR sein Amt.
Den §21 BetrVG hatte ich bereits Zietiert!
Erstellt am 21.11.2009 um 19:56 Uhr von Kölner
@Namafjall
Du musst dem RA aber auch zuhören und ihn verstehen!
Es ist eben ein Unterschied zwischen AMTSBEGINN und AMTSAUSÜBUNGSBEFUGNIS z.B. nach Konstituierung.
Faktisch ist die Verkündigung des Wahlergebnisses (siehe mein Beitrag) entscheidend für das Amtsende des BR.
Kann man eigentlich ein zweites Seminar als WV buchen, wenn das eine nicht verständlich genug war?
Alternativ kannst Du auch nachlesen im DKK unter RN 18ff. § 21 BetrVG
Erstellt am 21.11.2009 um 20:07 Uhr von Lotte
Kölner,
aber nur wenn die Amtszeit mit der Verkündung des Wahlergebnisses begonnen hat?
So steht es zumindest in meinem Däubler unter RN 18.
Erstellt am 21.11.2009 um 20:11 Uhr von Kölner
@Lotte
Reden wir hier über eine Wahl ausserhalb des regelmäßigen Zeitraumes?
Erstellt am 21.11.2009 um 21:23 Uhr von DonJohnson
@Namafjall
Ich finde dich klasse - echt. Aber leider hast nicht wirklich Recht. Kann es sein dass dein Seminar in Berlin war von einer Firma die wir hier alle kennen? ;-)))
Erstellt am 21.11.2009 um 21:24 Uhr von Namafjall
@Kölner
Das ende der Amtszeit wurde doch hier benannt.
Und wann beginnt die Geschäftsfähigkeit eines BRes? Mit der Wahl des BRV und dessen Stellvertreters oder etwa nicht.
Ich habe zugehört und auch verstanden.
Maßgeblich ist der Termin wann der alte BR im Amt war und der Termin hier ist ja benannt worden der 31.03.06, also endet die Amtszeit wann, Deiner Meinung nach?
Erstellt am 21.11.2009 um 21:29 Uhr von Kölner
@Namafjall
Am 24.03.10 würde, wenn bis dahin keine Neuwahl stattgefunden hat, eine br-lose Zeit entstehen.
Die Konstituierung hat wenig bis gar nichts mit der Amtszeit zu tun.
Stell Dir mal bitte vor, dass dem so wäre...dann hätte fast jeder AG leichtes Spiel.
Erstellt am 21.11.2009 um 21:29 Uhr von DonJohnson
@Namafjall
Ich befürchte ob deiner jetzigen Aussage, dass du weder richtig gelesen noch verstanden hast!
Erstellt am 21.11.2009 um 23:39 Uhr von Lotte
Rattle,
nur mal so für mich, damit ich noch mit komme: War es Eure erste BR Wahl?
Und eine Frage an alle: Glaubt Ihr, dass jeder BR seine Amtszeit mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt oder wisst Ihr irgendwoher, dass es die erste BR Wahl war? Bin ich blind?
Erstellt am 22.11.2009 um 00:15 Uhr von Immie
Okay Rattle,
der jetzige BR wurde am 23.03.06 gewählt...
und wann wurde der davor gewählt?
Ich denke dann sind alle glücklich.
Erstellt am 22.11.2009 um 00:21 Uhr von Lotte
Immie,
sorry, aber interessanter wäre doch zu wissen: Wann hat der vorherige seine Amtszeit begonnen....
Erstellt am 22.11.2009 um 00:35 Uhr von Immie
Lotte,
wieviele Jahre sollen wir das zurückverfolgen?:-(
Erstellt am 22.11.2009 um 01:56 Uhr von rainerw
Immie
Lottes Einwand wann der vorherige BR seine Amtszeit angetreten hatte ist gar nicht so unintressant. Bei der Wahl nach dem normalen Wahlzyklus ist der BR genau 4 Jahre im Amt. Hier mal ein von Wedde verfasstes Beispiel:
Begann die Amtszeit des "alten" Betriebsrats etwa am 09.05.2002 und wird das Ergebnis der erneuten Wahl am 07.05. 2006 bekannt gegeben, endet die Amtszeit des "alten" Betriebsrats am 09.05. 2006 um 24:00 Uhr. Der neue Betriebsrat ist damit ab dem 10.05.2006 im Amt.
Im vorliegendem Fall ist es also wichtig nachzuschauen wann der Betriebsrat seine Arbeit im Jahr 2006 aufgenommen hat. Ist Seinerzeit das erste mal ein BR gewählt worden zählt der Tag als maßgeblich wann das offizelle Ergebnis öffentlich gemacht wurde. Eine kleine Besonderheit hier. werden die Ausänge im Betrieb an mehreren Stellen getätigt und das an verschiedenen Tagen ist das Datum des zuletzt erfolgtem Aushang zu nehmen. Von dem Tag an sind 4 Jahre zu rechnen. Die konstetuirende Sitzung hat alo nichts mit dem Amtsantritt zu tun. Dort wird man sich lediglich vormieren.
Nicht mehr und nicht weniger!!
Erstellt am 22.11.2009 um 05:39 Uhr von Namafjall
Also dann noch ein letzter versuch.
Wenn also in diesem Fall wirklich die Amtszeit des alten BR am 24.03.10 endet, dann sollte wann der Tag der Stimmabgabe sein.....richtig eine Woche vor dem Amtsende des alten BR, denn sonst hätten wir was?......richtig einen nicht voll Amts- und Geschäftsfähigen neuen BR.....und warum? Alle neu gewählten BRM gefragt werden müssen ob diese die Wahl annehmen.....nun sagen zwei der Kandidaten, nur mal als Beispiel, ich nehme die Wahl nicht an, dann müssen die Nachrücker auch wiederum gefragt werden ob Sie was machen.....die Wahl annehmen, und dafür haben diese drei Tage Zeit.
Wäre nun der Tag der Stimmabgabe dann genau am 24.03.10 dann wäre was der fall.....der AG freut sich, denn wer tritt den nach außen hin als Geschäftsführendes BRM gegenüber dem AG auf.....richtig der BRV und der wird wann gewählt aus der Mitte des neu gewählten BR.....richtig auf der Konstituierenden Sitzung und erst dann steht fest das alle zum ersten die Wahl angenommen haben und mit der Wahl des BRV und übergabe der Wahlunterlagen an den BR durch den Wahlvorstand der neu gewählte BR voll Handlungsfähig ist.
Deswegen sollte wir dann auch den genauen Termin wissen, wann hatt der alte BR seine volle Handlungsfähigkeit erhalten.
Aber ich denke malö das auch hiergegen wieder Einwände kommen werden und deshalb werde ich mich jetzt hier aus der weiteren Diskussion raus halten.
Viel Spaß dann noch an alle.
Erstellt am 22.11.2009 um 08:25 Uhr von SuzieQ
http://www.betriebsratswahl.de/betriebsratswahl-software-wahlhelfer
Erstellt am 22.11.2009 um 08:34 Uhr von Immie
rainerw,
darum habe ish ja gefragt. Ich habe allerdings erst einmal nur nach der vorletzten Wahl gefragt. Nach dem Amtsantritt zu fragen habe ich ich mich nicht getraut, da diese Frage ja die Frage war:-)
Och namafjall....
Erstellt am 22.11.2009 um 09:09 Uhr von Lotte
suzie,
aber auch dort müsste man erstmal das Ende der Amtszeit wissen.
Rattle,
Ihr müsst doch wissen, wann Ihr Euer Amt angetreten habt? Auch wenn es vielleicht im Verhältnis zu früheren Amtszeiten nicht der richtige Termin war, solltet Ihr dieses Mal genau nach vier Jahren Amtszeit wechseln (meine Meinung).
Und die konstituierende Sitzung muss dann auf jeden Fall vor diesem Termin stattfinden.
namafjall,
bei Dir liest es sich immer so, als hätte die konstituierende Sitzung unmittelbar etwas mit der Amtszeit zu tun. Du hast Recht, dass sie etwas mit der Geschäftsfähigkeit zu tun hat und auf jeden Fall vorher stattfinden sollte. Aber für die Amtszeit an sich ist sie völlig unerheblich.
Manchmal ist es echt schwierig, Diskussionen immer nur zu schreiben. Im Gespräch ist es einfacher.
Erstellt am 22.11.2009 um 13:54 Uhr von Rattle
Hallo, nochmal :-)
scheint ja wohl doch nicht mit einem blick ins BetrVG gegessen zu sein, denn antworten nach.
bei uns war schon immer ein BR, ich habe aber nur diese daten, es wurde am 23.03.06 gewählt und am 31.03.06 war die konstituierte sitzung wo der BTRV und stelli gewählt wurden und der jetzige BR ist der meinung (wie auch ich jetzt) das die amtszeit nach vier jahren am 31.03.09 endet.
so wie in meinem beitrag im original dargestellt, denn sollte man sich durchlesen. die daten vor acht jahren habe ich nicht.
falls es weiter hilft ich bin nicht im BR.
mfg
Erstellt am 22.11.2009 um 14:03 Uhr von DonJohnson
@Rattle
Die Daten von vor 8 Jahren sind auch nicht mehr relevant!
Nochmals, wann wurde denn 2006 das Wahlergebnis bekannt gegeben? Denn genau das ist euer Stichtag. Bis zu diesem Tag in 2010 ist der alte BR noch im Amt. Sollte die Wahl also später stattfinden, gibt es eine BR lose Zeit. Ist sie vorher, bleibt der BR bis zu dem Zeitpunkt noch im Amt. Er leitet dann die Geschäfte. Der neue Amtsantritt wurde von Rainer in einem Beispiel benannt!
Erstellt am 22.11.2009 um 14:05 Uhr von Namafjall
@Lotte
ja Du hast recht, das habe ich in meinem Enthusiasmus verwechselt.
O.K dann habe ich wenigstens mit der Geschäftsfähigkeit recht behalten, die ja nicht so ganz unerheblich ist.
Erstellt am 22.11.2009 um 14:13 Uhr von Rattle
o.k. DJ
ganz neue situation, für mich.
das wahlergebnis wurde auch am 23.03.06 bekannt gegeben.
nützt meiner meinung nach aber nichts, wie schon angesprochen müssen die gewählten nach/bis drei tagen sagen ob sie annehmen oder nicht. und dann?
oder hab ich es immer noch nicht gefressen?
da ich der vorsitzende im WV bin, komme ich langsam in bedrängnis :-)
is ja noch zeit....................
trotzdem erstmal danke für eure zahlreichen antworten.
edit:
die wahl in 2010 wird wahrscheinlich am 15.03.10 stattfinden, müßte eigendlich für jede situation reichen, meiner meinung nach.
mfg
Erstellt am 22.11.2009 um 14:16 Uhr von Lotte
DJ,
nun nochmal ganz langsam:
Wieso sollte die Bekanntgabe des Wahlergebnisses eines F O L G E B E T R I E B S R A T E S etwas mit seiner Amtszeit zu tun haben? Siehe bitte auch mal rainers Beitrag.
Ich bin verwirrt.
Erstellt am 22.11.2009 um 14:37 Uhr von DonJohnson
Lotte, du verwirrst mich... die Frage war, wann die Amtszeit des alten BR endet...
Ohne jetzt unterstellen zu wollen, dass der damalige Beginn der Amtszeit falsch lag, kann man nur von gefestigten Elementen ausgehen (alles andere ist ja spekulativ). Aus diesem Grunde ist hier IMHO lediglich der letzte BR wichtig. Und da ist es durchaus wichtig zu sehen, wann die Bekanntgabe war...
Erstellt am 22.11.2009 um 14:55 Uhr von Lotte
DJ,
aber die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist doch nur bei einem neuen BR wichtig für den Beginn oder Ende der Amtszeit. Alle nachfolgenden Amtszeiten enden, wenn früh genug gewählt wird oder nicht außerhalb der regelmäßigen Amtszeit gewählt wird, vier Jahre nach Beginn ihrer Amtszeit. Und der Beginn ist dann nicht mehr die Bekanntgabe ihres Wahlergebnisses, sondern in der Regel (Ausnahmen s.o.) eigentlich immer noch der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des allerersten BR.
Erstellt am 22.11.2009 um 14:58 Uhr von rainerw
Und auch ich noch mal.
Also die bekanntgabe des Wahlergebnisses ist nichts weiter als das bekannt gegeben wird welcher Bewerber wie viele Stimmen bekommen hat
Die Bekanntgabe des öffenlichen Endergebnisses erfolgt erst dann, wenn die gewählten Personen die Wahl gegenüber dem WV entweder angenommen oder abgelehnt haben.
Die Aufgaben eines WV endet nicht mit der Stimmenauszählung.
Demnach nochmal für den Fragenden. Ihr hattet seinerzeit am am 23.06.2006 gewählt. Punkt.
Ihr habt das Wahlergebnis über die gewählten Personen bekannt gegeben. Das ist aber noch NICHT die öffentliche Bekanntmachung.
Punkt.
Die Wahlbewerber müssen gegenüber dem WV die Wahl annehmen oder ablehnen. Dann erst erfolgt die offizielle Bekanntmachung und der neu gewählte BR ist faktisch im Amt.
Innerhalb einer Woche muß dann die Einladung zur Konstituierenden Sitzung erfolgen. Wohl bemerkt: Nur die Einladung, nicht die Sitzung selber. Und genau aus diesem Grund hat eine konstetuirende Sitzung Nichts aber rein gar nichts mit dem Amtsantritt zu tun.
Punkt.
Sollten die gewählten Personen am Tage der Wahl gegenüber dem Wahlvorstand erklärt haben das sie die Wahl annehmen oder ablehnenund der Wahlvorstand gibt dies auch am selben Tag bekannt. Öffentlich, dann wäre der neue BR ab dem 24.03.2006 um 0:00 Uhr im Amt gewesen. Erfolgte dieser Aushang später so verschob sich damit auch der Amtsantritt dementssprechend.
Punkt.
Erstellt am 22.11.2009 um 19:36 Uhr von Lotte
sorry, vielleicht habe ich ja ein Brett vor dem Kopf.
Aber:
Der BR ist auch nach "Die Wahlbewerber müssen gegenüber dem WV die Wahl annehmen oder ablehnen. Dann erst erfolgt die offizielle Bekanntmachung " erst im Amt, wenn die Amtszeit des alten BR abgelaufen ist!!!!
Erstellt am 22.11.2009 um 19:46 Uhr von DonJohnson
Lotte
Das wiederspricht sich aber doch nciht ;-)))
Erstellt am 22.11.2009 um 19:52 Uhr von Lotte
DJ,
kennst Du das noch mit der Menge, Teilmenge und Schnittmenge? So ist das hier auch...;-)))
Also:
- Amtszeit beginnt, wenn alter BR 4 Jahre dran war (bei regelmäßiger Wiederholungswahl)
- Aber Amtszeit beginnt erst, wenn "Die Wahlbewerber müssen gegenüber dem WV die Wahl annehmen oder ablehnen. Dann erst erfolgt die offizielle Bekanntmachung"
Was durchaus Tage/Wochen vor dem Beginn der Amtszeit sein kann.
Sind wir uns da jetzt einig?
Erstellt am 22.11.2009 um 19:56 Uhr von DonJohnson
Lotte
Na aber auf jeden Fall... Nichts anderes habe ich behauptet...
"...2Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit."
Erstellt am 22.11.2009 um 20:08 Uhr von rainerw
Was lange währt wird endlich gut. Und da es wohl alle verstanden haben können wir ruhig schlafen.
Erstellt am 22.11.2009 um 20:15 Uhr von DonJohnson
rainer
Ich will ja jetzt kein Öl ins Feuer gießen, aber eigentlich waren sich doch ziemlich alle einer Meinung. Es mußten halt nur ein paar Dinge geklärt werden...
Leider sind wir der Lösung der Frage nciht wirklich näher gekommen (behaupte ich mal). Wir können nur spekulieren, da wir noch immer nciht wissen, ob der BR von 2006 schon am 24. im Amt war oder nciht. Ich persönlich (da Rattle es ja auch nciht mehr sagen kann was davor war) würde von diesem Termin ausgehen. Eine Vermutung ist es aber dennoch ;-)))
Erstellt am 23.11.2009 um 08:19 Uhr von Rattle
Hallo, liebes forum
da mir noch einiges durch denn kopf gegangen ist, habe ich noch mal in die unterlagen geschaut.
die wahl war ja am 23.03.06 und das entgültige ergebnis wurde am 27.03.06 ausgehängt, weil ja abgewartet werden mußte ob die gewählten kandidaten die wahl annehmen.
wenn die die wahl 2010 am 15.03.10 stattfinden würde, müßte der neu gewählte BR spätestens am 26.03.10 im amt sein, ist das richtig?
sorry, am 28.03.10 :-)
mfg
Erstellt am 23.11.2009 um 08:25 Uhr von Immie
@Rattle
Die Amtszeit endet am 27.03. 24 Uhr.
Erstellt am 23.11.2009 um 08:48 Uhr von Rattle
THX, Immie
besten dank, an alle :-)
mfg