BetrTeile vertreten duch BR-Hauptbetrieb - Was müssen wir hierbei beachten?
Hallo zusammen, unsere FA besteht neu aus 3 Betriebsteilen, ein Teil entspticht §4 BetrVG und ist räumlich weit entfernt. Wir (alter dreier BR), neu fünfer BR, möchten im Hauptbetrieb den BR belassen und je BetrTeil, BRM haben. Uns wurde geraten Abtretungs-Listen zu erstellen und von den BetrTeilen je MA zu erklären sich durch den BR-Hauptbetrieb vertreten zu lassen.Was müssen wir hierbei beachten, einhalten, wie muß so etwas aussehen und wo kann man dazu Unterstützung bekommen. Euer Frodo
Community-Antworten (6)
19.11.2009 um 14:34 Uhr
Sie Anfrage: Gemeinsamen BR oder jeder für sich?
19.11.2009 um 22:34 Uhr
Einen gemeinsamen BR
19.11.2009 um 22:56 Uhr
Die Frage ist aber nciht was ihr gerne hättet. Weit auseinander stehende Betriebsteile bedeuten nciht automatisch dass alle betriebsratsfähig sind... Das muß oder sollte doch erstmal abgeklärt werden, oder?
21.11.2009 um 12:26 Uhr
Ich möchte dir dazu ein paar deteils bekanntgeben, Im Hauptbetrieb sind 48 MA, im 10 km entfernten Betr.teil 10 MA und ein weiterer mit 20 MA, der aber ist 250 km entfernt, (§4 BetrVG). Das ist in den letzten 2 Jahren entstanden. Zuvor nur der Hauptbetr. mit einem 3 BR. Wir wollen einen BR, aber können aus der finanziellen Lage der FA heraus nicht mehrere BR einrichten, dass sollte man bedenken und nicht ungeachtet lassen, so denken wir. Zudem dachten wir je Betr.Teil ein BRM + Ers.M und im Hauptbetrieb dann 3 BRM + Ers.M. Da wir die Wahl haben wie wählen zu können, möchten wir im normalen Wahlverfahren eine Personen-Wahl durchführen, alle Bewerber auf eine Liste. Um das fehlerfrei hinzubekommen, wollte ich uns Rat in der speziellen Situation holen und hoffe du kannst uns hir helfen. Frodo
21.11.2009 um 15:47 Uhr
@Frodo Auf Deine zusätzlichen Info´s kommt es hier gar nicht maßgeblich an. Es ist hier auch irrelevant was ihr gerne wünscht. Ihr müßt euch danach richten was Gesetze aussagen und das müßt ihr überprüfen. Zum Beispiel Unternehmensornigramm anfordern oder in §18 des Aktiengesetzes schauen.
21.11.2009 um 16:01 Uhr
Ja genau. Hier kommt es eigentlich im Kern um die eigene oder gemeinsame Verwaltung nebst Führung. Die räumliche Distanz kann ein Merkmal eines eigenständigen Betriebes sein, muß es aber nciht zwangsläufig...
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