Wahlvorstand - ein Mitarbeiter der sich in seiner passiven Altersteilzeit befindet?
Darf ein Mitarbeiter der sich in seiner passiven Altersteilzeit befindet in den Wahlvorstand gewählt werden bzw. in leiten? Danke schneusel
Community-Antworten (1)
18.11.2009 um 12:05 Uhr
@schneusel §16 BetrVG ...Der BR kann jeden Wahlberechtigten ArbN in den Wahlvorstand bestellen. §8 BetrVG ...bei altersteilzeit im Blockmodell verliert der ArbN sein aktives Wahlrecht mit Beginn der Freistellung...wenn er danach nicht in den Betrieb zurückkehrt...
Ergo?
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