Wir sind ein Unternehmen mit zwei Standpunkten in Deutschland.
Einer in Einbeck, einer in Schwerte
Es stehen jetzt bei uns Betriebsratswahlen an, da sich die Anzahl der Mitarbeiter um mehr als 50 Personen verändert hat.
Bisher hatten wir einen gemeinsamen Betriebsrat für beide Standorte.
Da der zweite Standort mittlerweile aber auch ca. 150 Mitarbeiter (zur ersten Wahl waren es deutlich weniger) hat würden wir gerne in beiden Standorten jeweils einen Betriebsrat wählen um die Interessen besser vertreten zu können.
Gibt es dafür irgendwie die Möglichkeit? Wenn ja mit welchen Gesetzestexten kann man das untermauern?
Danke für eure Hilfe, ist wirklich dringend!