Erstellt am 05.11.2009 um 14:07 Uhr von RolfH
@Sorgenfalter
Wahnsinn - Dinge gibt's, die gibt's gar nicht. Aber na ja, zuerst die Frage: welche Branche? Erst dann kann die Frage nach der GEW beantwortet werden.
Erstellt am 05.11.2009 um 14:16 Uhr von DeWalt
Junge junge
Also § 23 BetrVG. Eine im Betrieb vertretene GEW kann die Auflösung des BR beim ArbGericht verlangen. Im Betrieb vertreten ist eine GEW, wenn es Kollegen im Betrieb gibt die ihr angehören. Für die Nummer nach § 23 bedarf es aber grober Pflichtverletzungen des BR. Die Wahlen stehen doch sowieso vor der Tür.
Erstellt am 05.11.2009 um 14:18 Uhr von DerNeue
@Sorgenfalter
Im Internet kannst du mal unter Gewerkschaften nach schauen wer für euch zuständig ist und dann anrufen. Die GEW muss und kann dies anonym behandeln.
DerNeue
Erstellt am 05.11.2009 um 14:58 Uhr von derdermalwjlwar
Also wenn das wirklich "Leitende" sind, und diese bereits in dieser Position in den BR gekommen sind, dann gibt es m.E. betriebsverfassungsrechtlich keinen BR (die Wahl wäre bei Anfechtung nichtig), denn die sind weder wahlberechtigt noch wählbar.
Manches mal täuscht man sich aber auch bei der Beurteilung, ob eine Führungskraft tatsächlich Leitender Angestellter ist.
Wenn es aber so ist, dann ist der einfachste Weg einen solchen BR aufzuheben, indem die nicht-Leitenden einfach ihr Amt niederlegen, und wenn der BR neu gewählt wird darauf achten, dass richtig gewählt wird.