Erstellt am 26.04.2018 um 13:43 Uhr von celestro
Hier will Euch vermutlich nur jemand den BR ausreden.
Erstellt am 26.04.2018 um 13:48 Uhr von MaJoK
Zur Zeit lebt ihr auf Wolke 7 :), was hat euch den aufgeschreckt, daß ihr gleich das Gespenst Betriebsrat auf die arme Geschäftsführung hetzen wollt?
Ein BR vertritt die Interessen der AN und die laufen der GF vermutlich entgegen.
Was das genau wäre müsstet ihr selber mal herausfiltern. Vor was hat die GF Angst?
Die GF sehe sich genötigt, rechtliche Vorgaben einzuhalten! :) , noch besser kann man sich ja garnicht in die Gründung eines BR einmischen. Die machen euch ein schlechtes Gewissen.
Nun liegt es an euch, weiter Wolke 7 und eine glückliche GF oder einen BR welcher der GF auf die Finger schaut.
Das PRO und KONTRA müsst ihr selbst abwägen, da ihr eure Situation am besten kennt.
Erstellt am 26.04.2018 um 13:52 Uhr von petermännchen
Das mit dem Betriebsrat ist aber auch S*****! Ich verstehe da Euren Arbeitgeber voll und ganz! Wir haben in unseren seit 25 Jahren bestehendem Unternehmen hier in der Zone einen Betriebsrat seit knapp über 20 Jahren. Bei uns besteht ein Redeverbot der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander. Nur bei Sommerfest, Weihnachtsfeier und allerlei anderen Veranstaltungen dürfen wir miteinander reden und auch gemeinsam ein Bierchen trinken. Unser Betriebsrat hat nach Vereinbarungen mit dem ArbG unser Mitarbeiter gezwungen, nicht mehr starr von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Büro zu sitzen. Wir sollen nun von daheim oder aus dem Stadtpark arbeiten- unglaublich! Gesundheitsticket, Kinderbetreuungskosten, Betriebskindergartenplätze hat uns dieser vermaledeite Betriebsrat übergebügelt! Und die Krone des ganzen ist der Gewinn von jährlich über 7 Mio. Euro! Wenn es mit dem 13. Monatsgehalt und den Bonuszahlungen so weiter geht, soll ich am Ende noch einen Geldspeicher Mauern! S***** Betriebsrat!!
Erstellt am 26.04.2018 um 14:24 Uhr von rako1966
Lol, Petermännchen!
Aber du hättest den Sarkasmus ein bisserl deutlicher machen sollen. So könnte das irgendwer für ernst gemeint halten :-)
Erstellt am 26.04.2018 um 15:40 Uhr von guevara
"Das PRO und KONTRA müsst ihr selbst abwägen, da ihr eure Situation am besten kennt."
Ja, das ist mir klar, aber gleichzeitig auch die vernünftigste Antwort auf meine Frage. Ich hatte mir sachlichere Antworten erhofft, die mir das Abwägen erleichtern. Vermutlich war die Frage aber auch etwas naiv.
Erstellt am 26.04.2018 um 15:52 Uhr von titapropper
Die Frage war nicht naiv! Mit dem Betriebsrat geht nicht immer sofort eine Revolution einher. Wenn es bei Euch so gut läuft, dann wird es u.U. zwischen ArbG und BR nicht allzugrosse Reibungspunkte geben. Aber Du schreibst selbst: "Nun hat die Personalabteilung Änderungen angekündigt, die für Unruhe gesorgt haben." Wir wissen hier ja nicht worum es da geht, aber vielleicht braucht ihr dann eben doche eine starke Mitarbeitervertretung. im Übrigen heist BR- Arbeit nicht gegen alles zu sein, sondern gemeinsam mit dem ArbG für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu sorgen. Gute ArbG und BetrRäte können das auch......
Erstellt am 26.04.2018 um 15:58 Uhr von Pjöööng
Naiv sind hier die Antworten!
1) Natürlich ändert sich etwas wenn Ihr etwas ändert! Sonst würdet Ihr ja nichts ändern.
2) Mit dem Betriebsrat bekommt Ihr MitBESTIMMUNG! Das heißt nichts anderes als dass Euer Arbeitgeber bei bestimmten Dingen mit Euch eine Einigung erzielen muss, ehe er sie umsetzen kann. Einfachstes Beispiel: Mal eben kurz Überstunden "erbitten" geht nicht mehr. Der Arbeitgeber MUSS dazu erst eine Einigung mit dem BR erzielen.
3) Der Arbeitger wird in Zukunft bestimmte Dinge erst mit dem BR besprechen müssen, ehe er damit an die Arbeitnehmer herangehen darf.
Für den Arbeitgeber werden einige Dinge definitiv aufwändiger und schlechter planbar.
Auch wenn Ihr heute guten Glaubens seid, dass Ihr nicht "zwingend Regelungen zu Arbeitszeit etc. produziert", wird es sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anders entwickeln. Irgendwann hat ein Arbeitnehmer ein Problem mit dem Thema und steht bei Euch auf der Matte und sagt: "Da seid Ihr doch in der Mitbestimmung. Das MÜSST Ihr regeln!"
Auch wenn Ihr überzeugt seid, die individuellen Freiheiten müssten davon nicht berührt werden, und die Kultur müsse sich nicht verändern, wird das doch passieren und sei es nur dass Eure Kollegen "die eigene Probleme lieber auch mal mit gewählten Vertrauensleuten als immer mit Vorgesetzten besprechen wollen". (Genau hier wünscht Ihr ja eine Änderung der Kultur!)
Eine Betriebsratsgründung hat Einfluss auf den Betrieb, das ist unzweifelhaft!
Was allerdings auch nicht geht ist "den BR erst (zu) gründen, wenn wirklich Probleme auftauchen und bis dahin damit (zu) leben, dass die Möglichkeiten der Gegenwehr bei schnell umgesetzten Maßnahmen sehr begrenzt sind.". Zwar ist bei Euch in der Tat ein BR relativ schnell gegründet (vereinfachtes Wahlverfahren), aber Ihr habt dann drei Personen die sich um etwas kümmern sollen, womit sie keine Erfahrung und nur wenige Kenntnisse haben.
Erstellt am 26.04.2018 um 18:26 Uhr von basilica
Der AG hat ja nicht so ganz unrecht, wenn er auf die Mitbestimmungspflichtigkeit diverser Bereiche verweist. Der AG kann da nicht einfach alleine etwas anordnen. Und der BR darf auf die Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte nicht verzichten. Diese Rechte können aber in vielfältiger Weise wahrgenommen werden. Da muß nicht unbedingt für jede einzelne Überstunde beschlossen werden. Es muß auch nicht gleich eine Betriebsvereinbarung her. Es reicht auch eine Regelungsabrede, und selbst diese muß nicht schriftlich und ausdrücklich erfolgen. Auch eine konkludent abgeschlossene Regelungsabrede ist wirksam.
Das bedeutet, daß Ihr Euch als BR zusammensetzt und einen Beschluß faßt, daß Ihr am derzeitigen Zustand (z.B. "jeder kommt und geht wann er will") nichts ändern wollt. Das würde reichen, um Eurer Pflicht zur Mitbestimmung zu genügen.
Besser und sehr empfehlenswert wäre es, wenn Ihr diesen Beschluß an Eurem Schwarzen Brett der Belegschaft mitteilt und auch dem AG eine Kopie übergebt. Reagiert der AG nicht, dann ist die Regelung in trockenen Tüchern. Konkludent. Kommt eine positive Rückmeldung vom AG: Prima!
Ich würde es allerdings vorziehen, zumindest eine mündliche Absprache mit dem AG zu treffen, um ihn nicht so vollends zu übergehen. Das Ergebnis hängt Ihr am Scharzen Brett aus und gebt dem AG eine Kopie.
Ihr könnt auch - noch besser - die freie Regelung ausdrücklich mit Eurem AG schriftlich vereinbaren, z.B. "AG und BR einigen sich darauf, an der bisherigen Regelung [genaue Beschreibung] bis auf weiteres festhalten zu wollen" + Datum + Unterschriften. Das wäre dann eine in Schriftform abgefaßte Regelungsbrede, deren Gültigkeit spätestens mit Ablauf der Amtszeit des BR erlischt. Sie hat den Nachteil, daß sie lediglich die Beziehungen zwischen AG und BR ordnet aber kein einklagbares Recht des einzelnen AN schafft. Nur AG und BR können Streitigkeiten, die die Abrede betreffen, im Beschlußverfahren vor das Arbeitsgericht bringen. Vorteil: man kommt einfach wieder aus der Regelung raus.
Größte Rechtssicherheit für Eure Kollegen schafft Ihr, wenn Ihr die zu treffende Regelung als "Betriebsvereinbarung" abschließt. Dann ist sie verbindlich und sogar von jedem AN einklagbar, auch über die Amtszeit des BR hinaus und selbst über eine Kündigung dieser BV hinaus, solange, bis eine Anschlußregelung gefunden ist. So eine BV will aber sehr sorgfältig formuliert sein, um jede Möglichkeit von Mißverständnissen und alle Mehrdeutigkeiten auszuschließen.
Erstellt am 27.04.2018 um 11:04 Uhr von Pjöööng
Lasst Euch nicht von basilicas humorvollen Beitrag ins Bockshorn jagen!
Die Vorgehsnweise die er da vorschlägt ist in etwa so sinnvoll, wie Sonntags die Kinder um 6:00 zu wecken um ihnen zu sagen, dass die ausschlafen können, weil keine Schule ist.
Wenn Ihr so vorgeht wie basilica es beschreibt, dann wird Euer Arbeitgeber die Hände über dem Kopf zusammnschlagen und denken "Das ist ja alles noch viel schlimmer als befürchtet."