Erstellt am 04.11.2009 um 17:20 Uhr von Kölner
@Asterixx
Vll. die Kommentierung des § 3 BetrVG...
...ich zöge eine BV vor.
Erstellt am 05.11.2009 um 07:41 Uhr von RolfH
@all
BV ist nicht so rechtssicher.
Am Sichersten ist ein Tarifvertrag zur Konstellation des BR entsprechend § 3 BetrVG zwischen der GEW und dem AG (wenn dieser mitspielt). Bei uns hat es geklappt. Damit ist die die sicherste Form erreicht, die nicht angreifbar ist. Muss natürlich entsprechend begründet werden.
Erstellt am 05.11.2009 um 08:42 Uhr von rkoch
@RolfH
Warum soll die BV nicht rechtssicher sein? §3 (2) kann ja nur angefochten werden, wenn bereits ein entsprechender TV anwendbar wäre. Ich denke das die BV ebenso rechtssicher ist, vorausgesetzt man ist sich absolut sicher, das a) kein TV gilt b) sich die BV auf §3 (1) Nr. 2 stützt und c) der KBR diese BV abschließt.
Allerdings hat Asterixx nichts darüber gesagt, das überhaupt bereits ein KBR existiert. Wäre das der Fall käme natürlich nur TV in Frage.
@Asterixx
Man kann Deine Frage unterschiedlich verstehen. Ich verstehe die Frage so, das Du wissen willst, ob es überhaupt Sinn macht einen gemeinsamen BR ins Auge zu fassen.
Zwei Argument dagegen:
1)
BR werden in Betrieben (nicht in Unternehmen/Konzernen) gewählt, da jeder Betrieb aufgrund seiner internen Strukturen seine eigenen Probleme hat, welche andere Betriebe in der Regel nicht interessieren. Ein gemeinsamer BR steht also vor dem Problem, das sich die BR-Mitglieder der anderen Betriebe/Unternehmen in Probleme eines speziellen Betriebes hineindenken müssten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Stehen die Mehrheitsverhältnisse in dem Konzernübergreifenden BR für einen Betrieb/ein Unternehmen ungünstig führt das im schlimmsten Fall dazu, das der Betrieb/das Unternehmen von vorneherein auf verlorenem Posten steht. Im schlimmsten Fall einfach deshalb, weil sich diese BR-Mitglieder aus der Sache raushalten wollen und sich bei der Abstimmung enthalten - was zu einem NEIN führt.
2)
Wenn die MA-Verhältnisse ungünstig stehen (sagen wir mal 80:20) ist das Wahlergebnis absehbar: 100% BR aus dem einen Unternehmen 0% aus dem anderen Unternehmen bei Personenwahl, 80:20 bei Listenwahl mit zwei Listen, noch grauslicher bei mehr Listen.
Da wir (ebenfalls Mutter und 100%-Tochter, Stimmverhältnis 70:30) in einer ähnlichen Situation sind und die Verhältnisse im anderen Unternehmen kennen wäre ich aus vorgenannten Gründen definitiv gegen einen gemeinsamen BR.