Betriebsratswahl
Darf man sich auch zur Betriebsratswahl aufstellen auch wenn man wenig später ein Sabattical-Jahr macht?
Community-Antworten (3)
29.10.2009 um 16:21 Uhr
@Sabbat Dürfen darf man.
29.10.2009 um 16:24 Uhr
Hallo Sabbat,
sicher kannst Du Dich auch sogar als befristet Beschäftigter aufstellen lassen (§8 BetrVG: "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben."). Allerdings solltest Du überprüfen, ob es den Kollegen gegenüber fair ist, zu suggerieren, Du würdest sie in Deiner Amtszeit vertreten, verschwindest aber tatsächlich für womöglich über ein Jahr von der Bildfläche.
29.10.2009 um 16:33 Uhr
Klar, fair sollte es sein. Es geht (mir) dabei eh um einen hinteren Platz (später Nachrücker sozusagen).
Vielen Dank.
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