Wahlvorstand 2 - wie geht bei Rücktritt eines Mitglieds mit dem Wahlvorstand weiter ?
Hallo Kollegen . Ich habe noch eine Frage da wir jetzt im Wahlvorstand komplett sind und einer unserer Kollegen 10 km entfernt im Werk 3 ist . Muss der Arbeitgeber ihn zu Wahlvorstandsitzungen freigeben und ihn eine Fahrt zu unseren Werk ermöglichen ? Die 2 Frage ist, Ich persönlich habe Angst ,da es sich nicht um eine so starke Persönlichkeit handelt ,das er während seiner Amtszeit zurücktritt ,wie geht es in dem Fall mit den Wahlvorstand weiter ? Vielen Dank Kollegen
Community-Antworten (2)
23.09.2009 um 05:27 Uhr
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Ja, er muß den Kollegen frei stellen ohne Lohnabzug...
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Für den und andere Fälle (Verhinderung) sieht die WO Ersatzmitglieder vor...
23.09.2009 um 11:52 Uhr
Heisst das das der Betriebsrat bei der Benennung des Wahlvorstands noch 1-2 Ersatzmitglieder benennen soll? Sind die Ersatzmitglieder dann auch noch öffentlich zu machen oder dürfen sie nur den Betriebsrat (aus Schutzgründen bekannt sein )? Gruss
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