Erstellt am 09.09.2009 um 14:23 Uhr von Werner
Moin Hella,
nein verlängern geht nicht.
Die KollegInnEn könnten aber doch Briefwahl machen.
Die Stimmzettel schon vorher im verschloßenen und versiegelten Umschlag an den WV abgeben geht m.E.
Erstellt am 09.09.2009 um 14:49 Uhr von rolfo
aber vorverlegen geht, wo ist da das Problem, Wahl Ende Februar.
Erstellt am 09.09.2009 um 14:54 Uhr von Hella
das ist ja prima - wäre uns auch am liebsten! Nur weil überall der 01.03. als Beginn der Wahlzeit angegeben ist, waren wir uns unsicher. Dann machen wir es in der letzten Februarwoche, danke!!
Erstellt am 09.09.2009 um 15:04 Uhr von mausebr
Vorverlegen kommt meiner Meinung nach nur in Frage wenn der Betriebsrats zurücktritt.
nicht umsonst ist der Wahlzeitraum festgelegt.
Das hätte meines erachtens den Charme, dass bei der nächsten regelmässigen Wahl der Wahltermin dann nach hinten geschoben werden kann.
Erstellt am 09.09.2009 um 15:20 Uhr von Hella
Ich habe auch gerade noch mal genauer geschaut, das geht wirklich nicht. nach §13 BVG ist das nur unter bestimmten Umständen möglich.... dann müssen wir wirklich mit der Briefwahl arbeiten - ganz schön aufwändig....
Erstellt am 09.09.2009 um 15:29 Uhr von DonJohnson
@Hella
Vielleicht wäre ein Seminar zur Wahl etwas für euch...
Erstellt am 11.09.2009 um 13:49 Uhr von Angie
Hallo Hella,
im Fitting steht zu § 13 BetrVG RN 8:
"Der gesetzl. vorgeschriebene Wahlzeitraum hindert nicht, mit den Wahlvorbereitungen schon vorher zu beginnen. Die Amtszeit des bestehenden BR wird durch eine vorzeitige Wahl des neuen BR grundsätzlich nicht verkürzt. Vielmehr beginnt dessen Amtszeit erst mitAblauf der Amtszeit des bestehenden BR."
und zu § 21 BetrVG RN 10
"Ist im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die vierjähringe Amtszeit des bisherigen BR noch nicht abgelaufen, beginnt die Amtszeit des neu gewählten BR am Tage nach dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen BR."
Dies wäre bei Euch dann der 8.März 10
MfG
Angie
Erstellt am 11.09.2009 um 14:15 Uhr von mausbr
Wahlvorbereitung ja, aber Wahltag nicht vor dem 1.3. - da kann ich nix in der Kommentierung zu finden.
Erstellt am 11.09.2009 um 14:38 Uhr von nobli
@Angie,
Wahlvorbereitungen (Fitting 23. Auflage §13 Randnummer 8 Seite 282) sind nicht zu verwechseln mit der Wahl an sich!
Das Gesetz regelt hier eindeutig (§13 Abs.1 BetrVG) den vorgeschriebenen Wahlzeitraum vom 1. März bis 31. Mai. Die Ausnahmen von dieser Vorschrift werden dann in § 13 Abs. 2 BetrVG geregelt. Bestätigt übrigens auch von Fitting §13 RandNr. 1 und RandNr. 3 ("Die Vorschrift ist zwingend")
Damit ist meiner Meinung nach klar, dass eine Wahl im Februar ausgeschlossen ist.
Die einzige Möglichkeit früher zu wählen wäre wie schon von mausebr gepostet ein Rücktritt des BR.
Nach dem 7.3. zu wählen hingegen würde zu einer betriebsratslosen Zeit führen. Nicht unbedingt erstrebenswert.
Auch eine Briefwahl wird nicht ganz einfach sein. Diese ist in §24 Abs. 1-3 WO geregelt. Durch den Gesetzestext wird zunächst einmal ausgeschlossen, dass der WV die Wahl grundsätzlich als Briefwahl durchführen kann. Lediglich für
"(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt
der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im
Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit
Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten
Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf."
und für
"(3) Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb
entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen. "
Alle anderen müssen aktiv und begründet um Briefwahl bitten:
"(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb
verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr
Verlangen
1. das Wahlausschreiben,
2. die Vorschlagslisten,
3. den Stimmzettel und den Wahlumschlag,
4. eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung,
in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel
persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie
5. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als
Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie
den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt,
auszuhändigen oder zu übersenden. "
Das heißt meiner Meinung nach:
1. Eure Wahl muß zwischen dem 1. und dem 7. März stattfinden.
2. Zur Messe oder aus sonstigen Gründen abwesende Wahlberechtigte können Briefwahl beantragen.
3. "Im Stress befindliche" Wahlberechtigte müssen trotzdem ins Wahllokal gehen oder aber auf die Wahl verzichten.
Gruß aus der Noris
noli
Erstellt am 11.09.2009 um 17:40 Uhr von peanuts
Der 7.3. ist ein arg früher Termin und birgt immer die Gefahr, dass zu diesem Zeitpunkt das endgültige Wahlergebnis nicht feststeht.
Sucht Euch einen günstigeren Wahltermin (Anfang April) und rechnet 10-12 Wochen zurück. Zu diesem Zeitpunkt sollte der BR seinen Rücktritt beschließen und einen WV einsetzen.
Der alte BR hat die volle Geschäftsführungsbefugnis bis zur Bekanntgabe des neuen Wahlergebnisses!
Erstellt am 11.09.2009 um 17:56 Uhr von Immie
@Hella
Wenn eure Terminlage natürlich so eng ist, das ihr es in zwei Monaten nicht schafft einen BR zu wählen,
dann sollte der BR zurücktreten und ihr wählt dieses Jahr.