An unserem Krankenhaus ist eine Berufsfachschule für Krankenpflege angegliedert.
Eine JAV wurde im Jahr 2008 gewählt.
Nun meine Frage: Können/dürfen die SchülerInnen bei Bestehen einer JAV auch an der Betriebsratswahl 2010 ihre Stimme abgeben, oder ist dies bei Bestehen einer JAV nicht möglich? Gibt es dazu, falls dies nicht erlaubt ist, Bezugsquellen?
Danke für Antworten.
Fliege