Hallo, ein erwachsener Arbeitnehmer mit langjähriger Betriebsangehörigkeit wurde in den Betriebsrat gewählt. Er erfüllte die Voraussetzungen für die Wählbarkeit.
Später hat er im selben Betrieb in einem anderen Bereich eine neue Ausbildung begonnen, ist also Auszubildener.
In dieser Ausbildung besucht er eine Fachschule und arbeitet während dieser Zeit als Schüler in diesem Betrieb.
Muss dieser Arbeitnehmer als Schüler den Betriebsrat verlassen oder kann er uneingeschränkt seine Tätigkeit im Betriebsrat fortsetzen?
In welchem Gesetzestext ist das geregelt?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort,

Franken-BR