Einsicht in den Gehaltszettel
wir vermuten, dass es bei den Gehältern mehrerer Mitarbeiter einen Fehler gegeben hat. wir haben Kurzarbeit.
wir fühlen uns nicht wohl dabei, die Gehaltsabrechnung zu fragen und möchten diese Mitarbeiter um eine Kopie ihrer Gehaltsabrechnung bitten.
Die Mitarbeiter haben die Personalabteilung informiert. Sie haben den Mitarbeitern gesagt, es sei ihre Entscheidung, aber sie würden es nicht tun.
Wir haben das Gefühl, dass sie die Betriebsratsarbeit verhindern wollen.
Haen wir kein Recht, diese Informationen einzusehen.
Community-Antworten (9)
14.08.2020 um 11:40 Uhr
hmmm! Ganz abgesehen von der rein rechtlichen Frage, dürften die MA ja ein Interesse daran haben, das nach Fehlern geschaut wird. Und da Ihr ja die Gehaltslisten eh einsehen dürft, sollte man einem MA erklären können, dass der BR die grundsätzlichen Informationen über die Gehaltshöhe sowieso sehen kann (und darf).
Ich wüsste also nicht, wieso ein MA die Einsicht verweigern sollte. Ob es aber dann gleich Kopien sein müssen?
14.08.2020 um 11:49 Uhr
Das wird schwierig. Da sicher auch auf den Gehaltsabrechnung Dinge stehen, wie Anzahl der Kindern, Religionszugehörigkeit oder auch Pfändungen, werden wohl einige MA dem BR nicht ihre Gehaltszettel zu Verfügung stellen. Zwar kann der BR Einsicht in die Gehaltslisten bekommen, aber nicht auf die Individuellen Steuerlichen und Wirtschaftlichen Verhältnisse eines einzelnen MAs. Wenn also der MA seine Gehaltsabrechnung nicht zu Verfügung stellt, dann wird der BR wohl Pech haben. Ich kann nur raten, sollte der MA das Gefühl haben, dass seine Abrechnung nicht stimmt, dann sollte er siche an die Personalabteilung oder an die Abrechungsstelle seines AGs weden. Dort kann er ja eine BRM mitnehmen wenn er alleine nicht hingehen möchte oder der Ansicht ist, nicht die beste Antwort zu bekommen.
14.08.2020 um 12:04 Uhr
Das was UdoWoe andeutet wäre meiner Meinung nach auch kein Grund. Kent man private Eckdaten (verh., Kind usw.) kann jeder die Steuerlast alleine errechnen.
14.08.2020 um 12:15 Uhr
Ihr habt kein Recht in eine einzelne Gehaltsabrechnung eines MA ohne dessen Zustimmung zu sehen. Ein Einsichtsrecht besteht lediglich auf die Bruttogehaltslisten.
14.08.2020 um 12:19 Uhr
@Dummerhund. Ich denke die Frage zielt daraufhin ab, dass es wohl bei der Berechnung der Kurzarbeit Fehler gegeben hat. Hier sollte der BR sich an die Abrechungsstelle der Firma wenden. Am besten mit einem konkreten Beispiel. Außerdem müsste der BR ja auch die Plan- und Ist-Listen der Kurzarbeit bekommen. Jedenfalls wird es nicht so einfach sein.
14.08.2020 um 12:40 Uhr
"Das was UdoWoe andeutet wäre meiner Meinung nach auch kein Grund. Kent man private Eckdaten (verh., Kind usw.) kann jeder die Steuerlast alleine errechnen."
Was ist das denn für eine Argumentation? Datenschutz gibt es hier nicht, weil es ja sein kann, das der MA selbst erzählt, das er verheiratet / Single / kinderlos ist? Und was ist, wenn das Erzählte gar nicht stimmt?
14.08.2020 um 14:03 Uhr
Vielen Dank für die Antworten.
der Mitarbeiter hat mit seinem Anwalt gesprochen und wir werden die Gehaltsabrechnung nicht erhalten
14.08.2020 um 15:36 Uhr
Danke für das Update. Und ziemlich krass, dass ein MA zum Anwalt geht und sich beraten lässt. Klar ... ich würde auch nicht blind dem BR meine Lohnabrechnung geben. Aber wenn der mir erzählt, es könnten Fehler passiert sein, dann kann ich ja den relevanten Teil der Lohnabrechnung rausholen und zur Verfügung stellen. Da habe ich ja die Möglichkeit, Daten auszulassen, die ich nicht teilen will.
14.08.2020 um 16:20 Uhr
"wir vermuten,..."
Deshalb geht ihr zu beliebigen MA und fragt nach deren Gehaltsabrechnung? kopfschüttel
Solltet ihr eine Begründung für eure Vermutung haben so teilt dies doch bitte allen Mitarbeitern mit und empfehlt diesen, dass sie selbst ihre Gehaltsabrechnungen prüfen und sich ggf. von der Personalabteilung erklären lassen. Ihr könnt natürlich eure Hilfe anbieten.
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