Wahllokal in der Firma. Darf der Wahlvorstand ohne Rücksprache Raum bestimmen
Hallo, bei uns wird im Moment gerade ein BR gewählt. Unser Geschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft, dass praktisch keine Büros hat. Es gibt nur das Büro des Filialleiters und ein kleines Büro, in dem sowohl die Kassenkräfte die Abrechnung machen und eine Bürokraft, die Arbeitspläne, Urlaube, Krankheiten abrechnet und noch vieles mehr. Das heißt, das Büro steht selten zur Verfügung. Um die Wahl durchführen zu können,würden wir gerne das kleine Büro nehmen. Dürfen wir den Raum selbst bestimmen, oder sollen wir uns mit dem Filialleiter absprechen ( der nichts gegen die Bildung eines BR hat), ob das möglich ist?
Community-Antworten (4)
14.07.2009 um 14:48 Uhr
@ Büromieze Nach § 20 BetrVG muss der Arbeitgeber euch einen Wahlraum zur Verfügung stellen. Macht er das nicht könnt ihr gemäß § 119 BetrVG Klage einreichen. Keinesfalls dürft ihr einfach einen Raum "besetzen" ! Wozu sollte das auch gut sein, wenn euer Filialleiter nichts gegen eine BR Wahl hat.
14.07.2009 um 17:12 Uhr
@ Oluscha Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das dachte ich mir auch, aber eine Kollegin meinte, dass müsste man nicht. So habe ich jetzt Unterstützung für meine Meinung.
15.07.2009 um 14:00 Uhr
Büromieze Das "Wahllokal" muss nicht immer ein Büro sein. Zum Beispiel könnte man auch die Stimmabgabe in einem Bereich des Lagers vornehmen. Für die Räumlichkeit, die Abstimmung und Auszählung müssen eben nur die gesetzlichen Vorgaben für eine demokratische Wahl eingehalten werden.
16.07.2009 um 14:13 Uhr
@DerAlteHeini bei uns gibt es nicht mal ein Lager. Aber auf Nachfrage räumt unser FL sein Büro für den Tag, weil es größer und für die Wahl damit bequemer ist. Bitte nicht über meinen neuen Namen wundern. Ich bin nicht mehr in der Lage mich an mein altes Passwort zu erinnern und habe mich auch sonst verheddert. So ging es schneller.
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