Erstellt am 14.07.2009 um 12:48 Uhr von Oluscha
@ Büromieze
Nach § 20 BetrVG muss der Arbeitgeber euch einen Wahlraum zur Verfügung stellen. Macht er das nicht könnt ihr gemäß § 119 BetrVG Klage einreichen.
Keinesfalls dürft ihr einfach einen Raum "besetzen" ! Wozu sollte das auch gut sein, wenn euer Filialleiter nichts gegen eine BR Wahl hat.
Erstellt am 14.07.2009 um 15:12 Uhr von büromieze
@ Oluscha
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das dachte ich mir auch, aber eine Kollegin meinte, dass müsste man nicht. So habe ich jetzt Unterstützung für meine Meinung.
Erstellt am 15.07.2009 um 12:00 Uhr von DerAlteHeini
Büromieze
Das "Wahllokal" muss nicht immer ein Büro sein.
Zum Beispiel könnte man auch die Stimmabgabe in einem Bereich des Lagers vornehmen. Für die Räumlichkeit, die Abstimmung und Auszählung müssen eben nur die gesetzlichen Vorgaben für eine demokratische Wahl eingehalten werden.
Erstellt am 16.07.2009 um 12:13 Uhr von warumnur
@DerAlteHeini
bei uns gibt es nicht mal ein Lager. Aber auf Nachfrage räumt unser FL sein Büro für den Tag, weil es größer und für die
Wahl damit bequemer ist.
Bitte nicht über meinen neuen Namen wundern. Ich bin nicht mehr in der Lage mich an mein altes Passwort zu erinnern und habe mich auch sonst verheddert. So ging es schneller.