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W
Waupe
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

ich verstehe den § 15 Abs 3 WO nicht. Kann mir das jemand erklären. Was heißt das denn in der Praxis?

----Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerberinnen oder Bewerber enthält, als Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Mitgliedersitze auf die Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über.---

Vielen Dank

LG Grete

5.57601

Community-Antworten (1)

C
carrie

14.07.2009 um 11:21 Uhr

@Waupe Wenn es eine Liste mit z.B. 5 Kanditaten gibt, insgesamt 11 Leute in den BR kommen sollen und diese Liste so viele Stimmen hat, das eigentlich schon 7 davon im BR landen würden, werden die anderen 2 Stimmen auf die nächst höheren Listen verteilt.

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