Eine kurzfristige und wichtige Frage für uns:Darf ein fristlos gekündigter Arbeitnehmer (Kündigungsschutzklage ist erhoben) für den Betriebsrat kandidieren? Wählen darf er nicht, daß ist uns klar.
Vielleicht könnte diese Frage schnell von kompetenten Kolleginnen und Kollegen hier beantwortet werden.