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Nur Betriebsrats-und Gewerkschaftsmitglieder?

D
Dreher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Werk wurden gerade die Kandidaten für Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat ausgehangen. Ist es richtig, dass nur Mitglieder des Betriebsrates, oder der Gewerkschaft aufgestellt werden dürfen? Wenn ja, wo kann man dies nachlesen?

Danke für eure Hilfe

Dreher

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

23.06.2009 um 20:34 Uhr

@Dreher Nö, das ist nicht richtig! Es gibt das DrittelbG oder das MitbestG - bei beiden Wahlformen müssen grundlegende demokratische Prinzipien wie in den WO beschrieben, gelten.

M
monalisa

23.06.2009 um 20:38 Uhr

@Dreher, § 5 DrittelbG Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

(2) Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. § 7 (Ersatzmitglieder) Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.

@Kölner, warum MitbestG?

I
Immie

23.06.2009 um 20:51 Uhr

Es gibt auch das Montan MitBestG;-)

D
dreher

23.06.2009 um 20:58 Uhr

Danke für die schnellen Antworten. Wie läuft das denn mit den Wahlvorschlägen. Muß die Belegschaft nicht rechtzeitig Informiert werden um ihre eventuellen Vorschläge einreichen zu können? Wenn ja von wem? Von der Geschäftsleitung, oder dem BR?

Nochmal Danke, dreher

I
Immie

23.06.2009 um 21:03 Uhr

@Dreher Du drehst dich im Kreis. Es gibt verschiedene Gesetze nach denen die AN Vertrn in den AR gewählt werden.

D
Dreher

23.06.2009 um 21:13 Uhr

nach dem DrittelbG steht auf dem Zettel.

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