Erstellt am 23.02.2006 um 23:46 Uhr von w-j-l
Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?
§8 BerVG
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben........
Kannst Du da etwas von der Forderung nach Gewerkschaftszugehörigkeit lesen? Klar, in manchen Betrieben sehen die Gewerkschaftsmitglieder den BR als ihre ureigene Domäne an, aber die sehen manches mal einiges falsch.