Erstellt am 23.02.2006 um 23:36 Uhr von otto
Hallo manu,
wer behauptet denn einen solchen Unsinn? Diese Frage hätten Sie sich ganz einfach durch einen Blick in § 8 BetrVG selbst beantworten können.
Gruß otto
Erstellt am 23.02.2006 um 23:36 Uhr von Abakus
Nein. Der BR hat mit der Gewerkschaft überhaupt nichts zu tun, sondern mit dem Betriebsverfassungsgesetz.
Erstellt am 24.02.2006 um 01:19 Uhr von Mischu
@otto,
sorry, dass ich wieder mal meckere. Aber man sollte ab und zu davon ausgehen, dass auch ein paar neue User dieses Forum entdeckt haben.
Bei dieser Frage gehe ich mal davon aus. Und dann kann man nicht erwarten, dass der Fragesteller das BetrVG kennt bzw. sich darin auskennt.
Es könnte leicht überheblich wirken und Neulinge verschrecken.
Motto: Langsam laufen lernen !
@ manu,
genauso, wie Parteilose Bürgermeister werden können, können Nicht-Gewerkschafts-Mitglieder Betriebsrat werden. Allerdings kann eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft von Vorteil in Bezug auf Rechtsauskünfte und Unterstützung sein.
Bin selbst aus einer Gewerkschaft ausgetreten und kandidiere im Moment mit einer eigenen Liste bei der BR-Wahl.
Gruß Mischu
Erstellt am 24.02.2006 um 20:19 Uhr von Heini
Mischu, finde ich sehr nett deine Anmerkungen.
Viel Glück bei der Wahl.
Erstellt am 24.02.2006 um 22:55 Uhr von Mischu
@Heini
danke für Deine Anerkennung.
Aber manchmal platzt mir halt der Kragen, wenn ich sehe, wie manche "altgedienten" Hasen an Fragen herangehen, die vom Prinzip her eigentlich nur Neulinge stellen können.
Mußte mich selbst schon mal gegen so einen in diesem Forum behaupten !
Ich denke mal , derjenige weiss, wen ich meine ! Alaaf !!!
Gruß
Mischu