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Betriebsübergang und Neuwahlen des Betriebsrates

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Maclogic
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Kolleg/innen, ich würde gerne wissen ob jemand von euch etwas über die Problematik zum Thema Betriebsratswahlen gemeinsam oder getrennt kennt.

Wir sind ein nicht Tarifgebundenes Krankenhaus GmbH mit bestehendem Betriebsrat. Eine weitere Klinik wurde in Form einer 100% Tochter GmbH übernommen. Die ich nenne es die Tochter Klinik war bis dato Tarifgebunden und es wurden dann aber Wahlen zu einem Betriebsrat gemacht. Also vorher Öffentlicher Dienst und jetzt GmbH. Es gibt bei dieser Tochter GmbH MAs mit alten Arbeitsverträgen und in der zwischenzeit natürlich MAs mit neuen Arbeitsverträgen die sich anders gestalten.

Nun stehen nächstes Jahr wieder BR-Wahlen an und der AG wünscht sich einen gemeinsamen Betriebsrat. Wir sind diesbezüglich nun schon Vorstellig beim Arbeitsgericht um die streitige Frage klären zu lassen.

Ich bitte euch nun um eure qualifizierte Meinung zu diesem Sachverhalt-

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Community-Antworten (7)

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Immie

20.06.2009 um 19:47 Uhr

@Maclogik So weit ich weiss "könnt" ihr gemeinsam wählen...müsst aber nicht. Zumal die Tochter ja einen eigenen BR hat. Wenn der Chef "einen" BR möchte wäre das dann ein KBR

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Maclogic

20.06.2009 um 19:51 Uhr

@von Immie, Kannst du mir die Rechtsgrundlage zu deiner Aussage schicken?

Danke

K
Kriegsrat

20.06.2009 um 20:19 Uhr

@ maclogic

hast du schon mal in den § 3 BetrVG reingeschaut ? evtl noch § 4.......

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Lotte

20.06.2009 um 20:29 Uhr

Maclogic, kriegsrat hat den § genannt nach dem eine gemeinschaftliche Festlegung erfolgen kann. Natürlich bedeutet die Bestimmung eines "gemeinsamen" Betriebs in Konzernen, die gesellschaftsrechtlich unabhängige Firmen unter einem Dach vereinen in einer BV, dass sich die Vertragsparteien einig sind. Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit und Wählbarkeit des BR würde der AG oder der BR einen Beschluss beim ArbG erwirken müssen. Siehe auch § 1 BetrVG mit Kommentierung.

K
Kölner

20.06.2009 um 21:52 Uhr

@all Ich bin auch gar nicht sicher, ob und wie ich das haben will, wenn ich BR der Tochter wäre. So ein wenig Eigenständigkeit ist ja doch wünschenswert... Natürlich gilt: Aus Sicht des AG spart man sich das ein oder andere BRM, wenn man einen gemeinsamen BR hat.

Vielleicht will maclogic noch ganz andere Dinge wissen.

M
Maclogic

20.06.2009 um 22:34 Uhr

@ Alle, wie Kolner sagt, wollen wir dir Eigenständigkeit der jewiligen Betriebe erhalten. Da gibt es jeweils eigene gewachsene Strukturen.

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Lotte

21.06.2009 um 03:26 Uhr

Maclogic, interessant könnte es auch sein, wenn man sich auf die Titulierung eines gemeinsamen Betriebes in einer BV einlassen würde, dann aber, aufgrund der Feststellung von betriebsratsfähigen Teilen, unabhängige BR unter dem Dach eines GBR wählen würde... Ob das so gehen könnte wäre mal rechtlich zu klären, wenn man es denn wünscht.

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