Sehr geehrte Kolleg/innen,
ich würde gerne wissen ob jemand von euch etwas über die Problematik zum Thema Betriebsratswahlen gemeinsam oder getrennt kennt.

Wir sind ein nicht Tarifgebundenes Krankenhaus GmbH mit bestehendem Betriebsrat. Eine weitere Klinik wurde in Form einer 100% Tochter GmbH übernommen.
Die ich nenne es die Tochter Klinik war bis dato Tarifgebunden und es wurden dann aber Wahlen zu einem Betriebsrat gemacht.
Also vorher Öffentlicher Dienst und jetzt GmbH.
Es gibt bei dieser Tochter GmbH MA`s mit alten Arbeitsverträgen und in der zwischenzeit natürlich MA`s mit neuen Arbeitsverträgen die sich anders gestalten.

Nun stehen nächstes Jahr wieder BR-Wahlen an und der AG wünscht sich einen gemeinsamen Betriebsrat.
Wir sind diesbezüglich nun schon Vorstellig beim Arbeitsgericht um die streitige Frage klären zu lassen.

Ich bitte euch nun um eure qualifizierte Meinung zu diesem Sachverhalt-