Erstellt am 04.06.2020 um 16:50 Uhr von celestro
Wie groß ist das Gremium, welches gewählt wurde?
Erstellt am 04.06.2020 um 16:51 Uhr von jimbob2019
Also ich würde euren AG in Frist setzen, Sollte er die Frist verstreichen lassen ohne ein für euch nachzuvollziehenden Grund, gibt es ja sicher ein paar Mitbestimmende Sachen die der AG ohne euch nicht bekommt. So änlich würde ich es machen.
Erstellt am 04.06.2020 um 16:52 Uhr von jimbob2019
letzte Instanz wär hier die Einigungsstelle
Erstellt am 04.06.2020 um 17:00 Uhr von celestro
Neue Situation (gab vorher keinen BR), dazu Corona und die Info, das man bis zum Ende der Sommerferien auf jeden Fall fündig werden wird. Also ich weiß nicht, ob es notwendig ist, hier überhaupt einen Aufstand zu machen oder von "muss der BR das hinnehmen" zu sprechen. Aber gut!
Erstellt am 04.06.2020 um 17:04 Uhr von ganther
Einigungsstelle? Wohl eher Beschlussverfahren. Das von jimbob2019 vorgeschlagene Szenario Raum gegen Mitbestimmung hat auch so ein paar Tücken. Insbesondere wenn man es so kommuniziert. Da ist man schnell im Bereich des Strafrechts
Erst mal wichtig wäre die Frage der Größe des Gremiums. Denn für kleine BRs gibt es wohl einen kaum durchsetzbaren Anspruch. Wenn ihr einen tatsächlich durchsetzbaren Anspruch habt, würde ich dem AG eine nachvollziehbare Zeit zugestehen wollen. Das kann sehr unterschiedlich sein. Gibt es freie Räume oder muss er neu anmieten? Wenn es tatsächlich nicht so einfach ist euch ein Büro zur Verfügung zu stellen, finde ich Mitte August nicht zu lang. aber nur meine Meinung. BTW: wenn es vor Gericht geht dauert es viel länger (über 2 Instanzen vielleicht... da ist ein Jahr mal nichts)
Erstellt am 04.06.2020 um 17:15 Uhr von Dummerhund
Einigungsstelle würde hier wohl gänzlich raus fallen, da der AG sich ja nicht weigert ein BR Büro zur Verfügung zu stellen.
Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Deshalb redet mit der AG, ob der August Termin verbindlich ist. Solange muss die AG euch andere Räume für eure Sitzungen zur Verfügung stellen; selbst wenn sie auswärts zu euren Sitzungen Räumlichkeiten anmieten müsste. In diesen könnt ihr dann gleich noch einen Beschluss nach § 40 BetrVG fassen, nachdem ihr eine Aufstellung gemacht habt was ihr in eurem Büro alles für eure zukünftige Arbeit braucht. Das lasst ihr der AG auch zukommen. Dann sollte alles seinen Weg gehen. Das euer Vorsitzende zur Zeit im HomeOffice ist, ist hier unrelevant.
Erstellt am 04.06.2020 um 17:27 Uhr von Abraxsax
Wir sind ein 13 Köpfiges Gremium. Literatur und Sachmittel bekommen wir. aber von zu Hause arbeiten in beengten Verhältnissen ist nur schwirig möglich. Es gibt Büroräume zu mieten. Hier ist massig zu regeln. Vom Hygieneplan bis.......