BR Wahl Problem weniger als 50% der MA anwesend
Guten Morgen,
ich habe eine Frage, wir haben heute Betriebsratswahl, durch die Aktuelle Situation wurden einige Mitarbeiter für diese Woche beurlaubt sodas unter 50% der Beschäftigten (wir sind 75) anwesend sein werden.
meine Frage nun, kann man Nachträglich einen 2. Wahltag ansetzten ? oder die Betroffenen MA per Briefwahl kontaktieren? (wahlurne müsste dann versiegelt und bis zum eintreffen einer Nachfrist der Briefwähler oder 2. Wahltag verschloßen werden)
ist die Wahl ungültig wenn weniger als 50% der MA anwesend sind?
Community-Antworten (8)
02.06.2009 um 16:15 Uhr
. . . die Wahl ist bei einer geringeren Wahlbeteiligung nicht ungültig. Sie würde ungültig, wenn Ihr im laufenden Wahlverfahren Änderungen vornehmt, also plötzlich Briefwahl möglich machen, zweiten Wahltag ansetzen, Nachfrist setzen usw. Wenn die MA beurlaubt sind - dann könnten sie doch trotzdem zur Wahl kommen, oder etwa nicht?
02.06.2009 um 16:28 Uhr
@wölfchen Sie würde ungültig, wenn Ihr im laufenden Wahlverfahren Änderungen vornehmt, also plötzlich Briefwahl möglich machen
Nee, nciht wirklich. Jeder der entweder nciht jeden Tag im Betrieb ist, Urlaub hat oder AU ist, hat selbstverständlich die Möglichkeit der Briefwahl. Ich gehe sogar soweit, dass die Wahl ungültig wäre wenn diese Möglichkeit nciht geschaffen wird...
Dass so viele der Belegschaft gerade in der Woche der Wahl (wie es sich anhört) freigestellt wird, ist allerdings seltsam. Da hätte der BR im Vorfeld aufpassen sollen (meine ich). Der WV selbstverständlich auch. Eine solch schlechte Kommunikation... Nunja.
Die genaue Historie diesbezüglich und auch das Wahlausschreiben könnten helfen, Licht ins Dunkel zu bringen...
02.06.2009 um 16:33 Uhr
75 MA - normales oder vereinfachtes Wahlverfahren? Ich gehe mal davon aus, dass die MA spätestens Freitag wussten, dass sie heute nicht im Betrieb sind - sie hätten also rechtzeitig Briefwahl beantragen können und sogar noch den "Freiumschlag" persönlich überbringen können...
Sollte allerdings schon seit ein paar Wochen "Kurzarbeit Null" bei euch sein, sollte sich der WV fragen, ob er mit der Nichteinhaltung von §24(2) WO nicht die Wahl anfechtbar gemacht hat...
02.06.2009 um 17:08 Uhr
@wölfchen
natürlich können die MA zu Wahl kommen, und bemerke das dies auch viele gemacht haben. ging mir darum was wäre wenn und die Möglichkeiten/Gefahren.
@DonJohnson
Briefwahl war und ist bekannt, nun ja hier wird gern mal "sehr" kurzfristig (Freitag in dem Fall vor Feierabend) entschieden wer wann wie wo zu Hause bleibt, habe diesen MA erklärt mit der Briefwahl das sie direkt abgeben können usw. diese sind aber doch Persönlich heute hier zur Wahl erschienen.
Kurzarbeit ist bei z.z. nicht
@all
Danke für die Infos und Grüße und schönen Tag noch LB
02.06.2009 um 17:22 Uhr
*hier wird gern mal "sehr" kurzfristig (Freitag in dem Fall vor Feierabend) entschieden wer wann wie wo zu Hause bleibt, * Was sagt denn bitte schön der BR dazu? Das sind ja Machenschaften... Tse tse tse...
habe diesen MA erklärt mit der Briefwahl das sie direkt abgeben können usw. diese sind aber doch Persönlich heute hier zur Wahl erschienen. Wo genau liegt dann das Problem??? Verstehe momentan nur Bahnhof... ;-)))
02.06.2009 um 17:42 Uhr
@ D.J., das Problem war, wenn ich es richtig verstanden habe, dass der WV wohl etwas unruhig war, ob mehr als 50% zur Wahl erscheinen. Und dass sozusagen heute, am Wahltag Überlegungen angestellt wurden, eine Nachfrist für Briefwahl zu setzen, oder einen zweiten Wahltag anzusetzen. Und das meine ich - geht nicht - am Wahltag noch Änderungen des Wahlsystems vorzunehmen, oder irre ich mich da?
02.06.2009 um 17:52 Uhr
@wölfchen hast du richtig verstanden, es wurde sich sorgen gemacht, das man zu einer anfechtbaren Situation kommt.
@DonJohnson das mit der Kurzfristigen Info an die MA, bessert sich :) aber wie das so typisch für "Vorgesetzte" ist will man sich da manchmal nicht schon Montags einen Kopf machen wie die Woche wird (bei uns zumindest alles keine gelerntes Führungskräfte) aber es bessert sich geplant ist dies auch neu zu regeln mit dem neuen BR
grüße LB
02.06.2009 um 18:15 Uhr
@ wölfchen Leider hast du das erst im zweiten Gedankengank so gesehen. Nochmals ein Zitat von dir ;-)
Sie würde ungültig, wenn Ihr im laufenden Wahlverfahren Änderungen vornehmt, also plötzlich Briefwahl möglich machen
Mein Einwand diesbezüglich habe ich Kund getan - ansonsten gebe ich dir ja nicht Unrecht ;-)))
@LBratK aber wie das so typisch für "Vorgesetzte" ist will man sich da manchmal nicht schon Montags einen Kopf machen wie die Woche wird Sorry, aber wenn ich sowas höre... Ganz ehrlich. Wie lange ist denn das jetzige Gremium im Amt? Diese Problematik hätte zum Wohle der AN früher angepackt werden müssen! Was passiert denn wenn gesagt wir: "Wir brauchen dich nächste Woche nciht!" Bekommen die dennoch die ausgefallenen Stunden bezahlt? Ich ahne fürchterliches, dass die auf ein Stundenkonto gehen - als Minus! Ich befürchte noch schlimmeres, als dass es da sogar eine BV drüber gibt, die diese Möglichkeit bietet...
(bei uns zumindest alles keine gelerntes Führungskräfte) Was genau sind gelernte Führungskräfte? Und denkst du nciht, dass das ne Ausrede ist? Wenn eine "Führungskraft" nciht weiß was sie darf oder nciht, dann ist es am Gremium ihm das mitzuteilen oder es ihm zu lehren.
aber es bessert sich geplant ist dies auch neu zu regeln mit dem neuen BR Wer hat das geplant? Der jetzige BR? Wie kann er es planen was ein vielleicht ganz anderer BR macht oder regelt?
Fragen über Fragen...
Ich finde das alles sind nichts mehr als Ausreden. Für mcih hört es sich so an, als ob der jetzige BR... Hmmm ich verkneife mir jetzt lieber meinen Kommentar...
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