Behinderung des Wahlvorstands durch den Vorgesetzten?
Hallo alle zusammen,
ich brauche einfach mal euren Rat. Durch einen Vorgesetzten werde ich auf Arbeitzzeiten festgelegt, wie das Wahlvorstandsbüro geöffnet hat.zb. Mo 09:00-12:00 und 13:15:00 Uhr. Mit. 09:00-12:00 und 13:15:00 Uhr. Die restliche Zeit soll ich an meinem Arbetsplatz verbringen. Bin ich da richtig in der Annahme das es sich hier um eine Behinderung des WV handelt?
Community-Antworten (3)
18.05.2009 um 17:29 Uhr
Wenn Arbeit anfällt kannst du auch ausserhalb der Öffnungszeiten die Freistellung in Anspruch nehmen. Ihr habt vereinbart das Wahlvotrstandbüro von - bis zu öffnen, Natürlich musst du in der restlichen Zeit an deinen Arbeitsplatz.
18.05.2009 um 17:53 Uhr
nun gut, aber die öffnungszeiten des wahlbüros legt doch wohl nicht der vorgesetzte fest ???
18.05.2009 um 23:42 Uhr
bikermike Der Wahlvorstand fast einen entsprechenden Beschluss,mit dem du von deiner arbeitsvertraglichen Arbeit für notwendige Wahlvorstandsarbeit freigestellt wirst. Dieser Beschluss mit den Freistellungszeiten wird dem AG schriftlich mitgeteilt. Willst du dann deine Freistellung wahrnehmen, so meldest du dich bei deinem unmittelbaren Vorgesetzten für die Wahlvorstandsarbeit ab und gehst. Auch wenn der Vorgesetzte mit dem verlassen deines Arbeitsplatzes nicht einverstanden ist, kannst du gehen. Wird die Wahlvorstandsarbeit in deiner persönlichen Arbeitszeit beendet, musst du dich an deinen Arbeitsplatz zurück melden. Die ausgefallene Arbeitszeit muss auch nicht nach gearbeitet werden.
Eine Behinderung der Wahlvorstandsarbeit sehe ich nicht, denn es liegt ja an dir und dem Wahlvorstand. Wenn der Wahlvorstand sein Recht auf Freistellung von Wahlvorstandsmitgliedern nicht wahrnimmt, so ist es euer Problem. Fast ihr einen entsprechenden Beschluss, dann kann der Vorgesetzte dich ruhig in dieser Zeit einplanen, denn wenn die Freistellung beginnt, meldest du dich ab und gehst.
Übrigens, habt ihr Öffnungszeiten für das Wahlvorstandsbüro bekannt gegeben, so muss das Büro in dieser Zeit auch geöffnet sein, ansonsten könnte es eventuell eine ausreichende Begründung für eine Wahlanfechtung sein.
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