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Größe des BR

H
happy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Durch die Abspaltung eines Bereiches in eine neue GmbH ist der derzeitige BR gezwungen demnächst ZWEI Neuwahlen zu starten... Der Hauptbetrieb wird einen 13-köpfigen BR bekommem, die GmbH einen 7-köpfigen, da unter 200MA. Da für die GmbH weitere Einstellugen geplant sind, wir also im nächsten Jahr wohl über 201MA kommen, stellt sich uns die Frage ob wir schon einen 9-köpfigen BR wählen können(so der AG mitmachen würde)? War irgendwer schon mal in einer solchen Situation?

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Community-Antworten (6)

S
SpongBob

11.05.2009 um 23:21 Uhr

würdet ihr überhaupt soviel zusammen bekommen?

D
DonJohnson

11.05.2009 um 23:31 Uhr

@happy Na ich glaube Glaskugeln sind nciht vor Gericht zugelassen. Außerdem kann ich ir nciht vorstellen, dass der AG da mit spielt (auch wegen der dann fälligen Freistellung). Aber vielleicht sollte man sich ansehen, ob man nciht weiterhin ein einheitlicher Betrieb ist... Durch die Abspaltung entstehen nciht unbedingt 2 Betriebsratsfähige Betriebe...

@SpongBob Was meinst du genau?

S
SpongBob

11.05.2009 um 23:39 Uhr

@DJ wir habe in 3 Jahren 5 x BR-Wahlen durchgeführt, weil immer nur die Mindestanzahl von 5 BRM auf der Wahlliste zusammengekommen sind und in unserer Firma scheint es so zu sein, dass die BRM das Amt als Sprungbrett in andere Firmen erfolgreich benutzen.

Wenn wir nächstes Jahr wieder mal wählen ist es möglich, dass der Wahlvorstand nur noch 3 BRM zur Wahl stellt. Ich werde auf jeden Fall so früh wie möglich einen Wahlvorstand bestellen und in ein Seminar stecken.

D
DonJohnson

11.05.2009 um 23:50 Uhr

Nun, es ist erschreckend sowas zu hören, aber wieso Sprungbrett, werden alle dann LA oder was? Des weiteren: stelle es vernünftig an - mache Werbung. Bei der Größe des Betriebes sollte das eigentlich kein Problem sein. Auch der AG wird sicher sauer, da jede Wahl Geld kostet (Schulung des WV, Arbeitsausfall usw)

Und ich denke, dass wenn die BRM erstmal richtig motiviert wurden, werden sie auch dabei bleiben...

H
happy

12.05.2009 um 01:00 Uhr

DJ: wir haben als Unterstüzung natürlich einen RA hinzugezogen wg. Interessenausgleich oder ev. sogar Sozialplan. Für ihn ist klar: 2x BR..

SpongBob: im derzeitigen "11-er Rat" (sorry, das von einem Nordlicht zu hören grins) gehen 7 (ich auch) in die neue GmbH, wären also genug. Ob unser Mutterhaus, dann noch ca. 700MA 13 BR´s findet wird sich zeigen. Aber ein Kandidat mit seiner eigenen Stimme reicht doch, oder...

Das unser bestehender GBR dann ev. noch zum KBR wird, oder wir einen KBR gründen müssen wird sich zeigen. Wir wurden von unserer "Konzernmutter" schon Konzern im Konzern genannt. Und wenn wir schon dabei sind: wir sind international vertreten und da gibt es , glaube ich, auch die Möglichkeit einen internationalen BR zu gründen. Es gibt also viel zu tun....

Oder auch don`t worry be happy

P
pitsieben

12.05.2009 um 08:38 Uhr

Hallo happy, nach der Kommentierung von Däubler zum § 9 BetrVG Rn 8, bedarf es eines Rückblickes und der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung bei Feststellung der regelmäßig Beschäftigten. Also könnt ihr annehmen, dass die Zahl der Beschäftigten über 200 steigt.

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