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Stützunterschriften veröffentlichen?

M
mwir
Nov 2016 bearbeitet

Müssen die Stützunterschriften auf der Vorschlagsliste sichtbar (beidseitig bedruckt) veröffentlicht werden, oder reicht es, das der WV diese geprüft hat.

8.03701

Community-Antworten (1)

R
rolfo2

14.04.2009 um 15:24 Uhr

Stützunterschriften werden nicht veröffentlicht. Der WV muss sie prüfen, ob ausreichend. ob evtl. gleiche Unterschriften auf verschiedenen Listen und ob die Unterschriften von wahlberechtigten MA sind.

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