Stützunterschriften veröffentlichen?
Müssen die Stützunterschriften auf der Vorschlagsliste sichtbar (beidseitig bedruckt) veröffentlicht werden, oder reicht es, das der WV diese geprüft hat.
Community-Antworten (1)
14.04.2009 um 15:24 Uhr
Stützunterschriften werden nicht veröffentlicht. Der WV muss sie prüfen, ob ausreichend. ob evtl. gleiche Unterschriften auf verschiedenen Listen und ob die Unterschriften von wahlberechtigten MA sind.
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