Erstellt am 11.03.2009 um 10:49 Uhr von ridgeback
@cyberurmel.
AN deren Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum ruht, aber künftig wieder ihre aktive Beschäftigung aufnehmen sollen, sind wahlberechtigt, Dazu gehören AN, die während des Wehrdienstes, einer Wehrübung, des zivilen Ersatzdienstes oder während der Mutterschutzfrist und einer anschließenden Elternzeit von der Arbeit freigestellt sind.
Erstellt am 11.03.2009 um 11:00 Uhr von iddie3
@ridgeback
aktibes Wahlrecht ist klar. Hier wurde aber nach dem passiven Wahlrecht gefragt. Wie verhält es sich damit?
Beispiel: MA stellt sich zur Wahl und wird in BR gewählt, verzichtet aber während der Elternzeit auf die Teilnahme an BR-Sitzungen. Dauerhaft Ersatzmitglied laden?
Ist meiner Ansicht nach möglich, aber ist es auch korrekt?
Gruß iddie3
Erstellt am 11.03.2009 um 11:05 Uhr von rolfo2
ja, das ist natürlich möglich, sie kann ja an den Sitzungen telnehmen. Erklärt sie aber vorneweg dass sie während der Elternzeit ihr BR Amt ruhen lässt sehe ich keinen Sinn darin. Würde sogar soweit gehen und dies in der Wahlwerbung bekanntgeben.
Was bringt den Mitarbeitern ein BR Mitglied das von 4 Jahren 3 Jahre nicht da ist.
Erstellt am 11.03.2009 um 11:09 Uhr von iddie3
Danke Rolfo 2
habe es auch gerade gefunden
im Fitting § 8 16a
Bezüglich des Sinns, gebe ich dir Recht. Dies wäre bei einer kürzeren Elternzeit neu zu beurteilen (Bsp. : Elternzeit geteilt und daher nur 6 Monate etc.)
Gruß iddie3
Erstellt am 11.03.2009 um 11:12 Uhr von cyberurmel
erstmal danke
@ rolfo
es geht ja um möglich. Mal angenommen du hast ne Top BR in Freistellung. Diese würde in EZ gehen demnächst und 2 Jahre bleiben. Das würde bedeuten, das von 4 Jahren Periode , 3 Jahre Anwesend wäre. Macht es da Sinn jemand neu zu qualifizieren und auf die "Dienste" der BR zu verzichten? Selbst bei 3 Jahren wäre immer noch 2 Jahre Anwesenheit da = 5ß %.
Meine zumindest im Gremium - Freistellung macht wohl wirklich wenig Sinn oder?
Danke
Erstellt am 11.03.2009 um 11:14 Uhr von ridgeback
...kann ja alles im Vorfeld abgeklärt werden.
Erstellt am 11.03.2009 um 12:05 Uhr von Cyberurmel
@ridgeback
Klar kann es das.. deswegen erkundige ich mich ja bereits jetzt *g*
Es gibt ja auch Betriebe wo mehr Br´s machen wollen wie Br Mandate zur Verfügugn stehen... da ist dann bischen
schwer mit vorher klären wenn du verstehst wie ich das meine *g*
Erstellt am 11.03.2009 um 14:31 Uhr von krümmel8
Hallo zusammen,
soweit klar - wir haben auch bald den Fall. Kollegin (aktives BR Mitglied) ist schwanger. Wird also zur Wahl 2010 in Elternzeit sein. Will sich aber gerne wieder aufstellen lassen. Geht das? Ich werde aus Euren Antworten nicht so ganz schlau.
Erstellt am 11.03.2009 um 14:37 Uhr von iddie3
Hallo Krümmel8
Ja die Kollegin kann sich aufstellen lassen. Die Kollegin kann ja trotz Elternzeit ihre Pflichten als BRM wahrnehmen und an den Sitzungen teilnehmen. Verzichtet Sie auf dieses Recht, so ruht die BR-Arbeit dieser Kollegin.
Da die Elternzeit unterschiedlich lang ist, sollte vorher überlegt bzw. abgestimmt sein, ob eine Kandidatur Sinn macht.
Es kommt sicher auch darauf an, wie das gesamte Gremium darüber denkt und wie wichtig die Mitarbeit dieser Kollegin ist.
Gruß iddie3
Erstellt am 11.03.2009 um 14:39 Uhr von rainer w
@krümmel8
Kurz gesagt,es geht
Mn sollte sich allerdings überlegen ob es Sinn macht wenn man an den Sitzungen nicht mit teilnehmen will. Da gehe ich auch noch ein Stück weiter und Frage, selbst wenn ie Kollegin in ihrer Elternzeit noch an den Sitzungen teil nimmt, in wie weit kann sie objektiv weiter mitentscheiden ob eine geplante Maßnahme für den Betrieb oder die MA gut oder weniger gut ist? ich hege da meine Zweifel !
Erstellt am 11.03.2009 um 14:43 Uhr von iddie3
@Cyberurmel
Am wichtigsten ist doch die Frage: Will die Kollegin die BR-Arbeit ruhen lassen? Die gesamte Elternzeit? oder z.B. nur solange wie "gestillt" wird usw.
Besprecht das in eurem Gremium.
Gruß iddie3
Erstellt am 11.03.2009 um 14:46 Uhr von iddie3
@Rainer W
Zweifel sind immer gut. Aber wir können die Situation nicht beurteilen und Mutmaßungen bringen uns nicht weiter.
Tip: pro und contra gegenüberstellen und dann abwägen
Erstellt am 11.03.2009 um 14:52 Uhr von rainer w
Für wahr, für wahr liebe iddie3
Erstellt am 11.03.2009 um 16:06 Uhr von Cyberurmel
@ Iddie3
so wie ich bisher informiert bin geht es um EZ von höchstens 2 jahren. Also ruhend bis dahin. Da erst in einem Jahr Wahlen sind - wäre es für die neue Legislatur also schlechtenfalls 3 Jahre Amtszeit in vollen Amt und Würden.
Meine Meinung ist eben die nicht einfach wieder an den AP zu lassen ohne BR und auf das Know How und Wissen komplett zu verzichten. Wie die Gew oder andere drüber denken kann ich schlecht sagen...
Erstellt am 12.03.2009 um 08:19 Uhr von iddie3
@ Cyberurmel
Dann kommt es vielleicht auf den Versuch drauf an.
Kann ja auch sein die Kollegin wird nicht gewählt. Das wäre dann eine klare Antwort der Belegschaft.
Gruß iddie3
Erstellt am 12.03.2009 um 12:43 Uhr von Cyberurmel
Hallo iddie
bei Listenwahl eher unwahrscheinlich. Wenn wird die ja von der Gew gestellt oder?
Erstellt am 13.03.2009 um 09:47 Uhr von iddie3
Hallo Cyberurmel,
da magst du recht haben. Habe bisher nur Erfahrung mit Personenwahl.
Stehst du mit der Gew in Kontakt?
Sprich das Thema doch mal dort an.
Gruß iddie3