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BR-Sitzung an zwei Standorten

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ChrisMiethe
Mrz 2020 bearbeitet

Wir werden auf Grund der Corona-Geschichte die nächsten BR-Sitzungen an unseren beiden Standorten per Videokonferenz abhalten. An beiden Standorten sind etwa die Hälfte der Gremiumsmitglieder. Müssen wir etwas beachten, wenn wir per Videokonferenz abstimmen?

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Community-Antworten (16)

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Catweazle

05.03.2020 um 16:44 Uhr

Ihr müsst nur daran denken, dass Beschlüsse unwirksam sind.

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celestro

05.03.2020 um 17:02 Uhr

genau ... da ändert mMn auch kein Corona-Virus etwas dran.

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Pjöööng

05.03.2020 um 17:42 Uhr

Das BetrVG ist hier in der Tat nicht unbedingt flexibel.

Rein formal müsste man hier darüber nachdenken ob die BRM am "anderen Standort" möglicherweise schlichtweg verhindert sind und deshalb letztendlich Ersatzmitglieder aus dem Sitzungsstandort zu laden sind. Damit könnte dann die Wahl des Ortes ggf. erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsbildung haben.

Fakt ist aber auch dass es (auch ohne Corona) BR-Gremien gibt, die seit Jahren erfolgreich mit solchen Techniken arbeiten. Wie, das hängt dann aber letztendlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ein BR der tatsächlich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber pflegt hat hier sicherlich mehr Möglichkeiten als ein innerlich zerstrittener BR der ständig im Clinch mit dem Arbeitgeber liegt.

C
ChrisMiethe

05.03.2020 um 17:54 Uhr

Was können wir denn tun, damit die Beschlüsse wirksam werden. Wenn das so weitergeht, ist das Gremium einige Wochen nicht zusammen.

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celestro

05.03.2020 um 18:18 Uhr

"Wenn das so weitergeht, ist das Gremium einige Wochen nicht zusammen."

Warum? Hat der AG angeordnet, dass sich die MA der beiden Standorte nicht treffen dürfen? Wenn an beiden Standorten gearbeitet wird, sehe ich keinen Grund, sich nicht einfach wie sonst auch zur Sitzung zu treffen.

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DummerHund

05.03.2020 um 18:18 Uhr

Erst mal müsst ihr schauen ob ihr überhaupt in einem Gebiet seit wo der Virus ausgebrochen ist. Auch ob es in eurem Gebiet oder Gebiete auch Einfluss auf die MA schon hat. Einfach so auf den bloßen Verdacht hin...….. Lass auch nur einen dagegen anstinken und klagen, dann habt ihr die After Eigth Karte.

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ChrisMiethe

05.03.2020 um 19:11 Uhr

Wir haben an einem Standort einen Verdachtsfall und wollen den anderen natürlich nicht auch noch belasten. Also ist die Entscheidung schon nachvollziehbar, wenn wir unser Gremium so splitten. Ich hab schon ein wenig nachgedacht, bevor ich die Frage hier reingestellt habe. Außer "mach das doch anders mit der Sitzung" hab ich aber noch nicht viel nützliches gelesen.

Trotzdem danke an Alle fürs antworten.

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DummerHund

05.03.2020 um 19:16 Uhr

Bedenke, hier sind auch nur Laien die Tipps geben. Würde mich in jedem Fall rechtlich ab sicher. Meine persönliche Meinung, denn ich habe auch nix anders gefunden, Abstimmungen und Beschlüsse per Videokonferenz ist verboten.

S
seehas

06.03.2020 um 08:47 Uhr

Trefft euch doch an einem Ort außerhalb des Betriebes, dann ist die Gefahr für die restliche Belegschaft schon mal reduziert. Achtet darauf, dass ihr einen ausreichend großen, gut belüfteten Raum nutzt. Verzichtet auf Händeschütteln und Umarmungen. Achtet auf Hustenetikette und persönliche Hygiene. Damit könnt ihr das Risiko reduzieren, dass ein BR Mitglied andere ansteckt. Wer konkret verdächtig ist erkrankt zu sein ist eh in Quarantäne und damit verhindert.

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DummerHund

06.03.2020 um 09:13 Uhr

@seehas Umarmungen bei der BR Sitzung und danach auf Hygiene achten. :-O Datt iss doch kein Swingerclub.

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UdoWoe

06.03.2020 um 09:51 Uhr

@Dummerhund: Wir sind keine Swingerclub, aber trotzdem haben wir in unserem GBR ein so gutes Verhältnis untereinander, dass wir uns freuen wenn wir uns sehen und wir uns auch umarmen. Trotztdem streiten wir in der Sitzung um Themen.

Unser Personalchef hat uns gebeten, unsere GBR-Sitzung in zwei Wochen doch bitte ausfallen zu lassen. Bis auf ein GBR-Mitglied (der aus einem "gefährdeten" Gebiet kommt), haben alle das abgelehnt. Wir werden uns treffen, aber diesmal auf die Umarmungen verzichten. Wir werden uns zuwinken und noch mehr anlächeln als sonst. Und nochmals, wir sind kein Swingerclub....

Zur eigentlichen Frage: Skype- und WhatApps-Abstimmungen sind ungültig (wurde schon mehrmals erwähnt). Veranstaltet eurer Treffen außerhalb der Firma und achtet, auch gegenseitig auf die entsprechende Husten-Etikette. "No Hand Shake", dafür ein Lächeln.

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Pjöööng

06.03.2020 um 14:57 Uhr

Wenn die HHysterie weiter so anhält ist es nicht ausgeschlossen dass es tatsächliche Reisewarnungen oder -verbote geben könnte. Und dann?

Nur mal als Denksanstoß:

  • Es ist zulässig BR-Sitzungen, bzw. die Themen der BR-Sitzungen auch telefonisch vorzubereiten. Man kann sogar ganze BVen bei Videokonferenzen ausarbeiten.
  • Bei personellen Einzelmaßnahmen ist es in der Regel völlig egal ob die Zustimmung auf einem wirksamen Beschluss beruht oder nicht.
  • Essentiell notwendig ist der wirksame Beschluss wenn ein Antrag des Arbeitgebers abgelehnt wird, bei Betriebsvereinbarungen oder bei Kündigungen.
  • Ein in sich funktionierendes Gremium sollte es auch schaffen solche abgestimmten Beschlüsse zu fassen wenn ein Teil der BRM dann bei der eigentlichen Beschlussfassung verhindert ist.
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UdoWoe

06.03.2020 um 15:13 Uhr

@Pjöööng: Hysterie. Du hast es richtig gesagt. Das parallel eine Grippewelle läuft und auf Grund dieser schon mehr Menschen gestorben sind beachtet keiner. Klar, ohne Frage, Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Sollte der AG wirklich Reiseverbote aussprechen, was er sicher tun kann, dann muss man überlegen was man macht. Dann darf ich aber in Zukunft nicht mehr mit dem Auto fahren, da sterben auch genügend Menschen und Arbeiten im Haushalt werden dann aber auch untersagt.

C
celestro

06.03.2020 um 15:18 Uhr

"Sollte der AG wirklich Reiseverbote aussprechen, was er sicher tun kann, dann muss man überlegen was man macht."

Denkst Du ein Gericht sagt: "tja, der BR hätte eben irgendwie um die Reiseverbote herum arbeiten müssen"? Sorry, aber wenn der AG korrekte Beschlussfassungen verhindert, ist das sein Pech.

W
wdliss

06.03.2020 um 15:21 Uhr

Ich vermute mal, dass nicht vom AG ausgeprochene Reiseverbote in dem Beitrag von Pjöööng gemeint waren.

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