Erstellt am 20.02.2009 um 09:49 Uhr von Kölner
@Vorzimmerteufel
Ne, kann er nicht!
Erstellt am 20.02.2009 um 09:57 Uhr von Vorzimmerteufel
Kann man "Ne, kann er nicht!" auch nachlesen? Wenn ja, bitte ich um Nennung des Nachschlagewerkes. Danke!
Erstellt am 20.02.2009 um 10:04 Uhr von Kölner
@Vorzimmerteufel
Ja. Kann man/frau.
BAG 2003
Erstellt am 20.02.2009 um 10:04 Uhr von ridgeback
@ Teufel im Vorzimmer,
Arbeitnehmer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, zählen nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs iSv. § 9 BetrVG.
BAG Beschluss vom 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
Erstellt am 20.02.2009 um 10:12 Uhr von Wahlvorstand_64
Laut BetrVG §7 Nr.5 AN in der Freistellungsphase bei der Altersteilzeit im Blockmodell sind Wahlberechtigt hier sollte der Wahlvorsitz die Briefwahl zustimmen vlg. BAG, NZA 01, 461
Erstellt am 20.02.2009 um 10:18 Uhr von Kölner
@all
'ridgebacks' Quelle war natürlich richtiger.
@Wahlvorstand_64
Schaffe Dir mal einen neuen Kommentar an und vor allem Wissen.
Erstellt am 20.02.2009 um 11:46 Uhr von Postbote
von Kölner @all
'ridgebacks' Quelle war natürlich richtiger.
aha?..dann siehe mal hier was da rauskommt:
Betriebsratswahl Leiharbeitnehmer – Wählen, aber nicht zählen
BAG, Beschluss v. 16.04.2003 – 7 ABR 53/02
Die Größe des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Nach der Rechtsprechung des BAG sind Leiharbeitnehmer jedoch keine Arbeitnehmer des Entleihbetriebs im Sinne von § 9 BetrVG. Leiharbeiter sind bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.
bla bla bla und soweiter...aber sind das nicht Leiharbeiter??? und keine wie Vorzimmerteufel wissen wollte Altersteilzeitler???....
kurze Erklärung zum Altersteilzeitler der Block:
Die Arbeitszeit beträgt während der Altersteilzeit nur noch 50% (Blockmodell: 1. Phase 100%, 2. Phase 0%). Ebenso reduziert sich die bisherige Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers um 50%. Die Entgeltzahlung ist auch beim Blockmodell monatlich gleich bleibend, d.h. die Entgeltzahlung erfolgt auch während der Freizeitphase.
damit ist er immer noch Wahlberechtigt, auch in der Freistellungsphase, weil?...er sich ja noch im Block der Altersteilzeitsabmachung befindet. Dadurch ist er ein Arbeitnehmer und darf Wählen ( geht auch als Briefwähler ). Also selbst ansprechen oder laßt ihn eine Briefwahl machen. So dann mal jetzt rann...
Erstellt am 20.02.2009 um 11:55 Uhr von Vorzimmerteufel
An alle die mir bei der Antwortfindung behilflich waren, vielen Dank!
Hier die aktuelle Antwort:
Bezüglich der Frage, ob ein Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, ein Amt als Arbeitnehmervertreter in einem gewählten Gremium sein kann, gibt es bereits eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung. Zu nennen sind hier das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 25.10.2000 - Az: 18/00 = BAGE 96/163 und NZA 01/461; Beschluss vom 16.04.2003 - Az: 7 ABR 53/02 = BAGE 106/64 und NZA 03/1345), das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.05.2002 - Az: 6 P 18/01 = AP Nr. 1 zu § 10 LPVG NW) und der Verwaltungsgerichtshof München (Beschluss vom 14.11.2001- Az: 17 P 01.638 = VGHE BY 55/31 = DVBl 02/787).
In all diesen Entscheidungen ist unmissverständlich klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, nicht mehr wahlberechtigt und damit nicht mehr wählbar ist.
Erstellt am 20.02.2009 um 12:01 Uhr von Kölner
@Postbote
Lesen bildet - vor allem Urteile sollte man ganz lesen und verstehen. In diesem Urteil geht es sehr wohl auch um Altersteilzeitler. Du solltest also keine FALSCHEN Ratschläge verteilen, sondern ein 'wenig' besser lesen und lernen.
'Vorzimmerteufel' hat die Sache um einiges besser geblickt!
Erstellt am 20.02.2009 um 12:04 Uhr von ridgeback
@ Postbote,
im Orientierungssatz steht unter 2.
Arbeitnehmer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell befinden, zählen nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs iSv. § 9 BetrVG.
@Vorzimmerteufel,
nichts zu danken..
Erstellt am 20.02.2009 um 12:06 Uhr von Immie
Obwohl mich das jetzt an einige unserer Azubis erinnert...die Fragen stellen um sie sich dann selber zu beantworten. Sollte das nicht der Fall sein...Super Ingo;-)
Erstellt am 20.02.2009 um 12:09 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.02.2009 um 12:12 Uhr von Vorzimmerteufel
@Immi
Da ich zwischenzeitlich meine Antwort erhalten habe, wollte ich mich der Höflichkeit wegen bedanken. Brauchst dich nicht angesprochen fühlen! :-(
Erstellt am 20.02.2009 um 12:21 Uhr von Immie
@Vorzimmerteufel
Oh Biiiitttteeee...nächstes Jahr gehst du mal Weiberfastnacht feiern und liest das hier mit einem tierischen Kater... nichts für ungut... Hatte es ja auch mit "Sollte das nicht der Fall sein" relativiert. Also...
@Kölner
Das solltest du eigentlich wissen... Oder sind diese Zellen , mit diesem Wissen , gestern dem Alkohol zum Opfer gefallen:-))
Erstellt am 20.02.2009 um 12:32 Uhr von Vorzimmerteufel
@Immi
Halte nichts vom Karneval. Gibt genügend Pappnasen hier und anderswo. Gehöre zu den natürlichen "frohgelaunten"! Und vom Karter halte ich nicht viel, es sei denn, er hat sanfte Pfoten. ;-)