Hallo,ich mal wieder....
zur BR-Wahl hätte ich noch folgende Dinge gerne gewusst...
1.) Wenn ein AN in passiver ATZ ist,aber als Aushilfe bei uns arbeitet,ist er dann doch trotzdem wahlberechtigt,oder?
2.)Kann man für die Leiharbeiter eine gesonderte Wählerliste erstellen,oder muß diese in die des "Bestandspersonals" eingefügt werden?
3.) Sind Studenten (bei uns in der Verwaltung gibt es einen),welche ja nicht ständig in unserem Betrieb sind,wahlberechtigt?

Ich danke Euch schonmal herzlich für Eure Hilfe!!