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Mikrobiologische Abklatschtest bei Mitarbeitern

VD
Victor Dumas
Feb 2020 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betriebsrat eines Lebensmittel verarbeitenden Betriebes. Unser AG will jetzt, aufgrund eines bevorstehenden IFS Audits, bei den MA Abklatschtest nehmen. Die Petrischalen werden nach dem Abklatsch durchnummeriert und die Nummer wird auf einer Liste den jeweiligen MA zugeordnet. Alle Schalen werden dann ins Labor gegeben um sie auszuwerten.

Die Frage ist: Inwieweit besteht hier eine Mitbestimmung des BR? Kommt hier § 87 Abs.1 Ziffer 1 BetrVG zum tragen?

Danke im voraus für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

20.02.2020 um 11:39 Uhr

Gibt es dazu eine gesetzliche Vorschrift im Lebensmittelrecht? GMP?

K
krambambuli

20.02.2020 um 14:28 Uhr

Die IFS-Regeln dürften kaum so präzise sein, dass sich daraus mitbestimmungsfrei eine zwingende Vorgehensweise des AG ableiten lässt. Also besteht bei der betrieblich Umsetzung durchaus die Mitbestimmung. Wobei es dir ja scheinbar eher um eine Datenschutzfrage geht.

Im vorliegenden Fall kann allemal in Zweifel gezogen werden, ob die Voraussetzungen des § 26 BDSG erfüllt werden.

G
ganther

20.02.2020 um 15:18 Uhr

es gibt aber zunächst kein Mitbestimmungsrecht zur Einhaltung des Datenschutzes. Da braucht der BR schon ein "Einfallstor" und das ist hier wohl 87 I Nr. 1

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