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Betriebsratswahl - wann Wahlausschreiben raus?

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Frau Rat
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir hatten bei unserer letzten BR-Wahl (2006) heftig mit unserem Arbeitgeber zu kämpfen (einstweilige Verfügung im Vorfeld, Wahlanfechtung bis in die 2. Instanz). Damit wir heute schon für die nächste Runde planen können: Weiß jemand zufällig auswendig, wie viele Wochen vor dem Wahltermin das Wahlausschreiben frühestens rauskann?

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Community-Antworten (2)

R
rolfo2

05.02.2009 um 15:55 Uhr

Guckst du in die Wahlordnung. Frühestens ist egal, wann spätestens ist wichtig!!!

P
Peanuts

05.02.2009 um 17:33 Uhr

"Frühestens ist egal, ... !!"

Wenn das so egal ist, würde ich das Wahlausschreiben z.B. ein halbes Jahr vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden BR erlassen. Und da die Wahl mit Erlass des Wahlausschreibens offiziell eingeleitet ist, dürfen sich auch noch alle WahlbewerberInnen über den § 15 KschG freuen ...

"Weiß jemand zufällig auswendig, wie viele Wochen vor dem Wahltermin das Wahlausschreiben frühestens rauskann?"

Es gibt keine feste Frist, aber der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Wahl ohne schuldhafte Verzögerung durchzuführen. Im normalen Wahlverfahren halte ich den Erlass des Wahlausschreibens 6-8 Wochen vor Stimmabgabe für o.k. Alles, was über die 8 Wochen hinaus geht, sehe ich als kritisch.

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