Erstellt am 04.02.2009 um 21:59 Uhr von nicoline
Kenan
in 2010 sind die nächsten regulären Wahlen. Da ihr zu dem Zeitpunkt länger als ein Jahr im Amt seid, müßt ihr neu wählen!
Ergänzung:
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(3) 1Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. 2Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.