Wahlvorstand - Anzahl Ersatzmitglieder?
Kann ein 3 - Köpfige Wahlvorstand auch mehr als 3 Ersatzmitglieder haben?
Community-Antworten (1)
28.01.2009 um 16:38 Uhr
@Psychotorsten, "Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden." (BetrVG § 16 Bestellung des Wahlvorstands)
'Kann' heisst - MUSS nicht, ist aber sicherlich kein Fehler! In dem § ist aber auch nicht die Rede, dass es nicht weitere Ersatzmitglieder geben darf....
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