Wer bestimmt die Anzahl der Ersatzmitglieder?
Hallo zusammen,
ich brauche Eure Hilfe zu folgender Frage: Wer bestimmt die Anzahl der Ersatzmitglieder? Der Wahlvorstand? Der neu gewählte Betriebsrat?
Bei uns findet eine Personenwahl statt: 15 Kandidaten, von denen 7 Vollmitglieder gewählt werden. Die restlichen 8 sind automatisch Ersatzmitglieder. (Üblicherweise wird empfohlen, bei 7 Vollmitglieder 3 Ersatzkandidaten zu haben. Aber das muss ja nicht sein.)
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Janin
Community-Antworten (4)
13.03.2008 um 12:10 Uhr
@ janin: "Üblicherweise wird empfohlen, bei 7 Vollmitglieder 3 Ersatzkandidaten zu haben." Was? Wer empfiehlt sowas?
Alle Kandidaten, die nicht in den BR gewählt wurden, aber mindestens eine Stimme bekommen haben, sind automatisch Ersatzmitglieder.
--> § 25 BetrVG
13.03.2008 um 12:11 Uhr
Hallo janin, eine Anzahl der Ersatzmitglieder ist nicht vorgeschrieben. Praktisch sind alle, die sich zur Wahl aufstellen lassen haben und nicht in den Betriebsrat gewählt wurden Ersatzmitglied. Diese werden dann nach der Höhe der Stimmen eine Rangfolge erhalten, nach der sie dann bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes eingeladen werden.
13.03.2008 um 12:11 Uhr
Jeder Bewerber der auch nur eine Stimme bekommen hat wird Ersatzmitglied.
13.03.2008 um 12:19 Uhr
Danke für die schnellen Antworten!
Grüße
Janin
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