Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe zu folgender Frage: Wer bestimmt die Anzahl der Ersatzmitglieder? Der Wahlvorstand? Der neu gewählte Betriebsrat?

Bei uns findet eine Personenwahl statt: 15 Kandidaten, von denen 7 Vollmitglieder gewählt werden. Die restlichen 8 sind automatisch Ersatzmitglieder. (Üblicherweise wird empfohlen, bei 7 Vollmitglieder 3 Ersatzkandidaten zu haben. Aber das muss ja nicht sein.)

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße

Janin