Arbeitszeiten und Betriebsratswahl
Ich arbeite in einer Physiotherapie mit normalem 35 Stunden Arbeitsvertrag und bin noch in der Probezeit. Wir sind 17 Angestellte. Unser Chef möchte die behandlungsfreien Zeiten (wenn jemand absagt oder der Termin nicht besetzt werden konnte ) während des Arbeitstages als Minusstunden zählen. Ist das Rechtens, wenn keine entsprechende Vereinbarung vorliegt? Kann ich mich weigern, dies anzuerkennen? Kann mit der Wahl eines Betriebsrates was geändert werde?Ich hab in der behandlungsfreien Zeit genug zu tun, da ich als fachl. Leiter einer Zweigstelle fungiere. Nur wird dies nicht immer als Arbeitszeit gewertet, da dies keinen Umsatz bringt.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Anmerkungen.
Community-Antworten (2)
24.01.2009 um 23:01 Uhr
BGB § 615 (Annahmeverzug bei Betriebsrisiko)
Du kannst Dich dagegen wehren... Aber ob Du das möchtest ist Deine Entscheidung.
Wenn Du in der GW bist lasse Dich dort beraten.
mit einem BR kann sich etwas ändern, es muss sich aber nichts ändern, dass sollte Dir klar sein.
Bist Du alleine mit dem Wunsch nach einem BR oder wollen die Anderen das auch?
24.01.2009 um 23:07 Uhr
@jemand
in der Probezeit würde ich Ruhe bewahren. Also die 6 Monate schlucken und danach überlegen will ich es weiter?
Ansonsten, es gibt immer wieder sehr einfallsreiche Chefs :-((
Der BGB § besagt, er darf es nicht, es ist sein Risiko. Vielleicht kann man ja diese Zeit für Qualifikation nutzen. Nur zur Klarstellung falls Du damit nichts anfangen kannst.
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