Erstellt am 24.01.2009 um 22:01 Uhr von Patrick
> BGB § 615 (Annahmeverzug bei Betriebsrisiko)
> Du kannst Dich dagegen wehren... Aber ob Du das möchtest ist Deine Entscheidung.
>Wenn Du in der GW bist lasse Dich dort beraten.
> mit einem BR kann sich etwas ändern, es muss sich aber nichts ändern, dass sollte Dir klar sein.
> Bist Du alleine mit dem Wunsch nach einem BR oder wollen die Anderen das auch?
Erstellt am 24.01.2009 um 22:07 Uhr von Uschi66
@jemand
in der Probezeit würde ich Ruhe bewahren. Also die 6 Monate schlucken und danach überlegen will ich es weiter?
Ansonsten, es gibt immer wieder sehr einfallsreiche Chefs :-((
Der BGB § besagt, er darf es nicht, es ist sein Risiko. Vielleicht kann man ja diese Zeit für Qualifikation nutzen. Nur zur Klarstellung falls Du damit nichts anfangen kannst.