Spartenbildung - Zukunft des Gremiums?
Unsere bisher stabile GmbH & Co. KG wird nun in mehrere Sparten aufgeteilt. Das geschieht zum 1. 1. 2009. Vor einigen Wochen informierten wir uns bei unserem Vorsitzenden über die daraus resultierende Zukunft des Gremiums. Er meinte, bis zur Wahl 2010 bliebe alles unberührt. Nun musste ich - seine Stellvertreterin - aus einer Mitarbeiterzeitung erfahren, dass der jetzige BR eine Übergangsfrist von sechs Monaten hat. Rechtlich werde von AG-Seite aus geprüft, wie man zukünftig betriebsrätliche Arbeit in den Betrieben dulden wird. Zudem erfuhr ich aus selbiger Publikation, dass alle Sparten zukünftig ohne Tarifbindung sind. Was sagt Ihr dazu?
Community-Antworten (3)
22.12.2008 um 14:05 Uhr
@semara
Schau mal ins BetrVG § 3, Abs. 2 und die entsprechenden Kommentierungen. Voraussetzungen zur Bildung von Spartenbetriebsräten. Müsste Euch helfen
22.12.2008 um 14:12 Uhr
@semara Kläre mal den geneigten Antwortgeber auf, was Du/Ihr/der AG unter 'Sparten' versteht. Eigene Firmen oder nur organisatorische Umbildungen?
Auch wäre der BRV und das Gremium ein Fall für eine Schulung! Der Austritt aus dem AG-Verband ist auch relativ (wenn es denn einen gegeben hat)... Was der AG duldet oder nicht sollte auch noch mal relativiert werden...
22.12.2008 um 14:20 Uhr
Es gibt eine Holding. Sie ist die Dachorganisation der Sparten. Die einzelnen Unternehmen werden in ihre charakteristischen Geschäftsbereichen - Sparten - zusammengefasst. Da jede Sparte einen eigenen Geschäftsführer bekommt, handelt es sich wohl um eigene Firmen.
Der BRV sitzt zwei über zwei Jahrzehnten auf seinem Posten. Dass er das Gremium nicht informierte, ist eine Frechheit. Und wenn er nichts von diesen Umständen wusste, ist das ebenso krass.
Der AG tritt nicht aus dem Arbeitgeberverband aus. Man ist weiterhin jeweils Mitglied - ohne Tarifbindung.
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