Erstellt am 14.11.2008 um 15:14 Uhr von carrie
@Peter von Steiffenrein
Diese Filiale muss ihren eigenen BR gründen und aufstocken kann man einen BR schon mal gar nicht.
Erstellt am 14.11.2008 um 16:05 Uhr von DonJohnson
Jepp carrie, im Prinzip schon, es sei denn es handelt sich weiterhin um einen einheitlichen Betrieb. Dann müßte man sich ansehen, wie das mit der Mitarbeiterzahll aussieht. Gibt es dann eine Neuwahl nach dem BetrVG oder nciht? Das ist dann doch die Frage. Um hier was näheres über diese Unternehmensstruktur sagen zu können, benötigt man mehr Auskünfte, und leider bin ich nicht kompetent genug dazu diese auszuwerten. Hier gibt es aber viele die sowas können denke ich.
Aber aufstocken geht echt nciht. Entweder bleibt es so, oder Neuwahlen. Vielleicht benötigt ihr dann auch einen GBR oder KBR - wer weiß