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Unterschied zwischen Nachrücker und Ersatzmitglied?

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Trollinchen
Apr 2026 bearbeitet

Hallo!

Wir haben mal eine Verständnisfrage. Offiziell haben wir einen 7-köpfigen BR. Allerdings haben wir uns immer gefragt, wer nun das 7.te Mitglied ist, nachdem eine Kollegin aus den Dienst ausgeschieden ist. Das Rätsel hat sich jetzt gelöst. Ein Kollege, der als Nachrücker auf der Wahlliste stand, fiel bald vom Hocker als er hörte, dass er BR-Mitglied ist und dies schon seit Monaten. Laut diesem Kollegen kann das aber nicht sein, denn er wurde vom BRV einmalig zu einer Sitzung als "Ersatzmitglied" dazugeholt und im Anschluss daran wurde ihm vom BRV mitgeteilt, dass man ihn nicht mehr bräuchte und seitdem war er auch nicht mehr auf einer Sitzung des BR. Allerdings wurde er seit dieser einmaligen Sitzung als Nachrücker der GF mitgeteilt. Ist das so rechtens? Wir dachten immer, Nachrücker seien - wenn dazuberufen - dauerhafte BR-Mitglieder und Ersatzmitglieder würden nur für kurzfristige Einsätze bei Ausfall eines der 7 Mitglieder dazugeholt. Wieviel BR-Mitglieder müssen denn jetzt anwesend sein, um Beschlüsse zu fällen?

Wir bedanken uns für hilfreiche Antworten, da wir keine BRM sind und uns hier nicht so auskennen.

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Community-Antworten (7)

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Catweazle

14.11.2008 um 01:41 Uhr

@Trollinchen,

du hast wohl mehr Ahnung als euer BR. Wenn ein ordentliche BRM ausscheidet rückt das Ersatzmitlgied mit den meisten Stimmen dauerhaft nach. Es könnte fatale Folgen haben den Kollegen nicht zur Sitzung einzuladen. Offensichtlich passiert das schon seit Monaten. Genau so lange fasst euer BR umwirksame Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit setzt zwingend die ordnungsgemäße Ladung voraus.

Euer BR ist mit vier BRM beschlussfähig. In selten Ausnahmefällen auch mit weniger. Trotzdem muss die Einladung ordnungsgemäß erfolgen.

R
rolfo2

14.11.2008 um 11:10 Uhr

@ Trollinchen Für euch wäre es sicherlich gut BR Seminare zu besuchen. Es gibt keinen Unterschied zwischen Nachrücker und Ersatzmitglied. Das Ersatzmitglied rückt nach wenn ein BR ausscheidet oder nimmt dessen Platz vorübergehend ein wenn ein BR rechtlich verhindert ist. Ansonste wie mein Vorschreiber.

T
Trollinchen

14.11.2008 um 12:51 Uhr

Zuerst einmal bedanken wir uns bei Euch beiden.

Haben aber noch 2 Fragen.

Zwar habe ich nachgelesen, wie eine BR-Sitzung abläuft, habe aber - vielleicht auch überlesen - nichts finden können, was eine ordnungsgemäße Einladung ausmacht. Reicht es - gerade wenn etwas beschlossen werden muss - wenn der BRV bei der vorigen Sitzung die Punkte für die nächste Sitzung bekannt gibt oder muss die Einladung schriftlich erfolgen?

Was würdet Ihr als BR unserem Kollegen raten, wie soll er sich verhalten? Wir haben ihn jetzt ermutigt, einfach ohne "Einladung" zur nächsten Sitzung zu gehen. Er fürchtet aber, dass er jetzt als Buhmann hingestellt wird, wenn jemand die Beschlüsse als unwirksam anerkennt. Wie soll er denn auch beweisen, dass er nichts davon wußte, ein festes Mitglied zu sein.

Gruß und noch einen schönen Tag!

D
DonJohnson

14.11.2008 um 15:04 Uhr

Auch ich empfehle DRINGEND Seminarbesuche. Eine Einladung ist nicht notwendig, wenn die BR Sitzungen einen festen Termin haben, also z.B. Mittwochs 10:00 Uhr. Wenn das nciht so ist, muß eine schriftliche Einladung erfolgen. Darin sind die TOPs aufzuführen so weit erklärt, dass sich jedes BRM im Vorfeld darauf vorbereiten kann. Auch wenn der Termin der Sitzungen immer bekannt ist, müssen den BRM oder bei entschuldigter Nichtanwesenheit dem EBRM die Tops frühzeitig mitgeteilt werden. Haltet ihr das nciht ein, ist jeder Beschluß - nun ja nciht rechtsgültig. Der BRV hat die Tops so zu formulieren, dass sich jedes BRM vorbereiten kann, es reicht also nciht "TOP 1 Kündigung Max Mustermann". Besser wäre da "TOP 1 krankheitsbedingte Kündigung des Kollegen Max Mustermann. Schreiben der GL hierzu siehe Anlage 1"

N
nicoline

14.11.2008 um 22:10 Uhr

@rolfo2 @ DJ Für euch wäre es sicherlich gut BR Seminare zu besuchen Trollinchen schrieb: da wir keine BRM sind und uns hier nicht so auskennen.

@ Trollinchen Ich würde dem Kollegen Ersatzmitglied/jetzt Nachrücker raten, sich zunächst mal auf den Weg zum BRV zu machen, um mit ihm ein ernsthaftes Gespräch zu führen. So der Kollege Ersatzmitglied/jetzt Nachrücker denn willens und bereit ist, sein Amt auch aus zu üben (kann ja auch sein, dass er es lieber niederlegen möchte), ist er verpflichtet an den Sitzungen teil zu nehmen.

Er fürchtet aber, dass er jetzt als Buhmann hingestellt wird, wenn jemand die Beschlüsse als unwirksam anerkennt. Er könnte den BRV als Buhmann hinstellen, denn es ist Schuld des BRV und nicht seine, wenn die Beschlüsse unwirksam sind. Sowie ein BRM verhindert ist (das ist auch der Fall, wenn es aus dem Betrieb ausgeschieden ist) _ist das Ersatzmitglied/Nachrücker einzuladen Betriebsverfassungsgesetz § 29 Abs. 2 letzter Satz, Macht ihm Mut, er hat alle Rechte (und Pflichten) eines BRM und muß sich nicht verstecken.

Gutes Gelingen ;-)) und berichte mal, wie es weiter gegangen ist!

M
Mario-Lengede

13.04.2026 um 10:08 Uhr

Punkt 1. scheidet ein BRM in eurem Fall wohl dauerhaft aus, dann rückt das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen, bei Listenwahl dann aber der direkte Nachrücker der Liste ordentlich nach. Das heisst, dass Er dann ein ordentliches Betriebsratsmitglied ist. Wenn ein Nachrücker nur zeitweilig nachrückt, dann ist Er ein BRM (aber kein ordentliches BRM) mit allen Rechten und Pflichtenn eines ordentlichen BRM, ausser einer Freistellung oder eines Amtes in einem Ausschuss. Sollte Er, bedingt dadurch, dass Er BRM ist, nicht zu den BR-Sitzungen geladen werden, fehlt es an einer ordentlichen Ladung und somit wären eigentlich alle gefassten Beschlüsse unwirksam. Schuld daran ist, wie schon geschrieben wurde, der Betriebsratsvorsitzende.

C
celestro

13.04.2026 um 11:15 Uhr

@Mario-Lengede

denkst nach 17 Jahren war Dein Post noch nötig?

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