Erstellt am 14.01.2020 um 14:44 Uhr von celestro
Die konstituierende Sitzung ist dafür da, den BRV und BRVS zu wählen. Ein 1er BR hat aber beides im Prinzip nicht und daher ist eine Konstituierung mMn nicht notwendig.
Erstellt am 14.01.2020 um 15:27 Uhr von Kjarrigan
Hmm - nicht gleich am Anfang schlampig werden :)
Der Form halben würde ich ein Protokol schreiben. Nicht das das mal irgendwer sehen will und man hat keines.
Auch von den anderen Sitzungen und Beschlussfassungen sollte man als 1er BR ein Protokol schreiben.
Erstellt am 14.01.2020 um 15:45 Uhr von Pjöööng
Und immer dran denken: "Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen."
(nicht gleich schlampig werden)
Erstellt am 14.01.2020 um 15:45 Uhr von celestro
"Der Form halben würde ich ein Protokol schreiben."
Und was soll er da rein schreiben? Der WV hat einen Wahlleiter ernannt (mich) und verließ dann die Sitzung. Dann habe ich mich zum BRV gewählt?
Erstellt am 14.01.2020 um 15:53 Uhr von seehas
Bei einem 1er BR ist der mit den meisten Stimmen gewählte BR der einzige BR. Wenn er verhindert ist, dann vertritt ihn das Ersatzmitglied mit den zweitmeisten Stimmen. Eine BR Sitzung mit dem gewählten BR und den Ersatzmitgliedern ist im BetrVG nicht vorgesehen. Allenfalls können Übergabegespräche bei geplanten Abwesenheiten stattfinden.