Neuwahl eines BRs - WIE KÖNNEN WIR ES SCHAFFEN da der BR ja eh nur das macht was die GL will?
Wie können wir es schaffen das wir einen neuen BR gründen?? Folgendes: In unserem BR sitzen 5 leute die nur das wollen was die gl will. Arbeiten für den Br machen sie nicht sie nehemen nur an den Sitzungen teil und stimmen ständig gegen das was der rest erarbeitet hat weil es nicht dem der GL gleicht. WIE KÖNNEN WIR ES SCHAFFEN DAS WIR einen neuen BR wählen können, da große unruhr in der firma herrscht da der BR ja eh nur das macht was die gl will. Ich will meine BR arbeit ernst nehmen aber mit diesen leuten unmöglich Ein danke schonmal in Vorraus
Community-Antworten (7)
14.10.2008 um 13:22 Uhr
moin dado,
ich habe dazu erst einmal zwei fragen:
Wie groß ist euer gremium? habt ihr ersatzmitglieder?
gruß vom packer
14.10.2008 um 13:33 Uhr
Hallo Packer,
wir sind ein 9 gremium und haben ca. 10 ersatzmitglieder die sich zum größtenteil allen wegen kündigungsschutz haben aufstellen lassen
gruß dado
14.10.2008 um 13:43 Uhr
Hallo Dodo,
einzige Möglichkeit ist § 13 Abs. 2 Punkt 3 BetrVG " Außerhalb dieser Zeit ist ein Betriebsrat zu wählen, wenn der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat."
MfG Angi1
14.10.2008 um 13:55 Uhr
Hallo Angi1, danke erstmal für deine antwort, aber das problem ist das 5 leute nicht zustimmen werden das wir zurücktretten. die haben ja noch bis zur nächsten wahl kündigungsschutz den sie in anspruch nehem,da sie wissen das sie nicht wider gewählt werden
Lieben gruß dado
14.10.2008 um 14:54 Uhr
Hallo dodo,
es gibt ausser der Möglichkeit, dass Ihr als BR komplett zurücktretet (was ja 5 nicht tun werden) noch andere Möglichkeiten, den BR aufzulösen und Neuwahlen einzuleiten. Es müßte ein Viertel der Belegschaft per Unterschriftenliste die Auflösung des BR dann verlangen, das per Antrag an das Arbeitsgericht, mit Begründung auf nicht Vertretung ihrer Interessen. Oder die für Euch zuständige Gewerkschaft kann diesen Antrag beim Arbeitsgericht stellen, mit Begründung. Der AG könnte das auch machen, wird er aber bei Euch, schätze ich mal, nicht tun. Alles nachzulesen im BetrVG § 13 Abs.2 Punkt 5 (Kommentar im Fitting ab Randnummer 46) und durch § 23 Punkt 2 BetrVG. andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
Gruß
Rapper22
14.10.2008 um 22:11 Uhr
moin dado,
auch wenn die anderen tips recht und gesetz sind haben sie den gravierenden nachteil, daß sie nahezu undurchführbar sind. die möglichkeit von rapper halte ich für nicht praktikabel da hier echte massive fehler nachgewiesen werden müßen... außerdem macht so etwas nur sinn, wenn der BR wirklich offensichtlich beweisbar mist baut und das mehrmals...
ich sehe für dich erstmal drei beispielmöglichkeiten:
a) die bleibst im BR und zwar deswegen um an informationen, schulungen etc. heranzukommen die dir zustehen und nimmst aber bei rückfragen der kollegenInnen ganz klar stellung zum restgremium bzw. den fünfen... das ist demokratie...
b) du bildest mit den anderen dreien eine gemeinschaft, eine fraktion, die solange immer wieder ihre anträge etc. stellt, bis einer von den fünfen verhindert ist und "euer" ersatzmitglied" dran ist... bzw. ihr zermürbt die fünferklique auf das sie ausfälle haben ;) das ist politische demokratie...
c) du trittst zurück und machst die Gründe warum du deine wähler nicht mehr richtig vertreten kannst öffentlich. bis zur nächsten wahl bist du z.b. eine außerpalarmentarische opposition und machst alle fehler des BR öffentlich in z.b. betriebsversammlungen. sieh aber zu, daß du frühestens ein jahr bevor die neuwahlen laufen den job schmeißt wg. kündigungsschutz!!! das ist die apo demo :)
ich persönlich würde bei der konstellation aber am ball bleiben und zusehen, daß ich von den fünfen mindestens einen zu mir rüberziehe. das kann man am besten durch einzelgespräche in denen man sachlich versucht zu überzeugen... das ist politische fraktionsarbeit :)
wie genau du dich verhälst kannst aber nur du aus eurer situation heraus entscheiden...
viel erfolg und lieben gruß vom packer
14.10.2008 um 22:43 Uhr
dado Ein Vorgehen gem. § 23 Abs.1 BetrVG dürfte wohl nicht erfolgreich sein, da ein Antrag beim ArbG, auf Auflösung des Betriebsrats wegen grobe Verletzungen seiner gesetzlichen Pflichten, dass ich hier überhaupt nicht sehe, scheitern dürfte. Im Gremium wird der Wille des BR mit der Mehrheit beschlossen. Kommt jetzt die Minderheit im BR oder auch Mitarbeiter und sind mit dem Ergebnis der Beschlüsse nicht einverstanden, muss ich leider sagen, das ist Demokratie. Die Mehrheit ist eben der Wille des Gremiums. Wenn nun das demokratisch gewählte Gremium nicht genau so Handelt, wie eine Reihe von Wählern es sich erhofften, so haben Diese eben Pech gehabt. Bei der nächsten Betriebsratswahl können die Unzufriedenen ja entsprechend die "Richtigen" wählen.
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