BR-Wahl- Ab wann zählt die 6-monatige Betriebszugehöhrigkeit?
Folgende Frage: Gewählt werden können ja nur die, die mind. 6 Monate dem Betrieb angehöhren. Ab wann läuft denn dieser Zeitpunkt? Zählt das Datum der BR-Wahl? Kann man sich vorher auf die Liste setzen lassen?
Bsp.: Eintrittsdatum 01.05.2008. Wahlvorstandsveröffentlichung Anfang September. BR-Wahl Anfang November.
Kann man sich auf die Liste setzen lassen, wenn man zu dem Zeitpunkt noch nicht die 6 Monate voll hat, aber zum Tag der BR-Wahl dann 6 Monate dabei ist?
Lieben Dank für eure Hilfe
Gruß Spikelee
Community-Antworten (2)
11.08.2008 um 20:33 Uhr
Jap, kann man. Stichtag für die Wählbarkeit ist der Zeitpunkt der Wahl.
12.08.2008 um 12:00 Uhr
Und bevor Fragen kommen: Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG gilt. Probezeit hin oder her...
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