Wir müssen im November eine vorgezogene Neuwahl durchführen und suchen jetzt Kandidaten, die sich aufstellen wollen.
Ist die 6-monatige Betriebszugehörigkeit zwingend, um zu kandidieren (der Betrieb besteht schon seit 9 Jahren), oder gibt es hiervon Ausnahmen?
Es gibt eine Kollegin, die sich sehr gern zur Wahl stellen würde und die eine hohe Akzeptanz in der Belegschaft hat. Leider ist diese Kollegin erst seit ca 4 Monaten im Betrieb. Gibt es hier eine Ausnahmeregelung, z.B. wenn alle Wahlberechtigten der Aufstellung dieser Kandidatin zustimmen würden oder hat sie leider Pech gehabt und muss noch 4 Jahre bis zur nächsten Wahl warten um zu kandidieren?