Geht ein Viererbetriebsrat?
Hallo liebe Arbeitsrechtler, wir sind derzeit nur ein Vierer-Betriebsrat (BR). Unser Vorsitzender ist letztes Jahr zurückgetreten. Unser AG weigert sich nun anzuerkennen, das auch ein BR aus 4 Leuten legal ist. Er behauptet, nun sind wir 3 im BR und 1 Nachrücker (ich, wegen der Stimmenzahl). Damit werde ich in meiner Arbeit permanent behindert, bis zur Verneinung der Notwendigkeit meiner Schulung. Der BR wollte also auch mit 4 Leuten ins Monatsgespräch gehen, woraufhin mich meine Chefin (Vertretung AG) des Raumes verwiesen hat.
Frage: Ist dies statthaft?.
Liegt hier nicht schon erhebliche Hinderung der BR-Arbeit vor?
Ich freu mich auf die Antwort
Gruß Ostbert
Community-Antworten (7)
10.06.2008 um 19:01 Uhr
@ostbert, euer AG hat genauso unrecht wie ihr!
-
BR - Gremien bestehen immer aus ungeraden Zahlen! 3 - 5 - 7 - 9 usw.! Wenn euer Vorsitzender sein BR-Amt niedergelegt hat, hätte das nächste Ersatzmitglied nachrücken müssen. In Anbetracht dessen, dass keiner nachgerückt ist, nehme ich an, dass es schlicht und ergreifend keine mehr gibt und umgehende Neuwahlen hätten stattfinden müssen!
-
euer AG hat genauso viel Ahnung, nämlich keine.....
Traurig finde ich nur, dass ihr das nicht selber wisst.......
11.06.2008 um 09:49 Uhr
Liebe Mona-Lisa, danke für Deine rasche Antwort.
Aber das trifft den Sachverhalt auch nicht ganz. Nirgendwo ist eindeutig geregelt, das bei Unterbesetzung des BR eine Neuwahl erzwungen werden muß. Also sind wir so lange legitim in Amt und Würden, bis eine andere Situation, sprich Rücktritt, Firmenaustritt o.ä. stattfindet. Nirgendwo ist geregelt, das, wenn ein BR-Mirglied ausfällt, der BR auf 3 zu reduzieren ist. Und eine Neuwahl ist dann auch kaum erzwingbar, jedenfalls so nicht dafür vorgesehen.
Zudem ist der § 33 (1) recht interessant: der spricht nämlich von Stimmengleichheit in Gremien. Wie können die denn entstehen, wenn es nur ungerade Gremien geben darf oder kann?
Außerdem hast Du Recht, das wir wirklich nicht mit den Tiefen des BetrVerfG vertraut sind, da uns seit einiger Zeit hier eine Juristin recht erfolgreich an erfolgreicher Arbeit und Schulung zu hindern sucht.
Viele Grüße Ostbert
11.06.2008 um 10:34 Uhr
Moin,
Mona hat Recht.Ich würde mir mal den §13 abs.2 (2) zu gemüte führen. Stimmengleichheit,ganz einfach,ein BRM macht bei der Beschlussfassung nicht mit,er verlässt bei Abstimmung den Raum.
11.06.2008 um 12:15 Uhr
@DocPille das kann ja wohl nicht stimmen.Wer bestimmt wer mit Abstimmt und wer nicht? Unliebsame BR-Mitglieder werden vor die Tür gesetzt!!!! Was ist das für ein Betriebsrat?
11.06.2008 um 12:30 Uhr
Dann würde ich an Deiner Stelle mal die einschlägigen Kommentare dazu lesen,und dann reden wir weiter.
12.06.2008 um 14:22 Uhr
Hallo Ostbert,
im Fitting zu § 13 BetrVG RN 32 gefunden: " Der BR bleibt bis zur Wahl des neuen BR mit allen Rechten und Pflichten im Amt. Er hat unverzüglich den Wahlvorstand für die Durchführung der Neuwahl des BR zu bestellen, Unterlässt erdies, so kann dies eine grobe Pflichtverletzung iSd. § 23 Abs. 1 darstellen, es sei denn, besondere sachlich einleuchtende Gründe stehen einer sofortigen Bestellung des Wahlvorstandes entgegen. Bei Säumigkeit des BR kann in entsprechender Anwendung des § 16 Abs 2 und 3 auch das Arbeitsgericht, der GBR oder, falls ein solcher nicht besteht ein KBR den Wahlvorstand bestellen. Findet keine Neuwahl des BR statt, bleibt der bestehende BR im Amt und führt die Geschäfte nach § 22 bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtszeit nach § 21 Satz 3 weiter (BAG 19.11.03 AP Nr. 19 )."
MfG Angi1
16.06.2008 um 22:33 Uhr
Das ein BR mal mit einer geraden Anzahl Mitglieder tagen muss, kann immer mal vorkommen. Ich bin erstaunt, dass es Betriebsräte gibt, die dann einfach jemanden vor die Tür schicken. Am besten dann noch den, der sowieso eine unliebsame Meinung vertritt, oder wie? In §33 ist für solche Fälle schliesslich genau geregelt, wie bei Stimmengleichheit zu verfahren ist.
Verwandte Themen
Wie geht ihr mit dem Druck um?
ÄlterVorgeschichte Dieses Jahr hat der Betrieb (80 Beschäftigte Metallbranche) Insolvenz in Eigenverantwortung (EsuG) angemeldet. Vorher waren schon Externe Berater Optimierer was weiß ich nicht alles
Kann Betreibsratsmitglied mit Ersatzmitglied tauschen ?
ÄlterHallo. Bei uns wurde gerade eine Betriebsratswahl durchgeführt. Der Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern. Das Mitglied mit den drittmeisten Stimmen würde aber lieber erstes Ersatzmitglied werden.
Ausscheiden eines BR-Mitglieds und Elternzeit eines Mitglieds
ÄlterHallo zusammen, aus einer Liste scheidet ein BR-Mitglied aus (Rente) und ein BR-Mitglied aus derselben Liste geht in Mutterschutz/Elternzeit. Wer rückt als vorrübergehender Ersatz für die Dame nach u
Betriebsratslose Zeit bei Übergabe
Älterhallo @all, wir sind froh, unseren "alten" BR mehr oder weniger abgewählt zu haben. Hört sich komisch an, ist aber so. Der alte BRV(auch WV-Vorsitzender!!) blockiert den Amtsantritt des neu gewäh
Probleme mit BR kurz vor der Wahl
ÄlterHallo Leute Ich Brauch euren Rat Ich bin Ordentliches BR Mitglied wir sind 11 Betriebsräte im Betrieb. Der Vorsitzende hat ein Ausschuss gebildet (Personalausschuss 6 von 11)in dem ich nicht dabei