Betriebsratslose Zeit bei Übergabe
hallo @all,
wir sind froh, unseren "alten" BR mehr oder weniger abgewählt zu haben. Hört sich komisch an, ist aber so. Der alte BRV(auch WV-Vorsitzender!!) blockiert den Amtsantritt des neu gewählten BR. Die Amtszeit des alten BR endete am 15.04.10(Amtsantritt war 16.04.06). Die jetzige Wahl war am 07.04.10, die konstituierende Sitzung soll am 22.04.10 stattfinden. Meine Frage dies bezüglich(nur zur Sicherheit): Haben wir momentan eine betriebsratsose Zeit mit allen Konsequenzen? Ich denke da an Unwirksamwerden aller bisherigen BV usw.? Antwort des zuständigen Gewerkschaftssekretärs: Sind doch nur "ein paar Tage"! Wenn man(neuer BR) jetzt Rechtsbeistand in Anspruch nehmen würde, käme die Frage der Bezahlung auf. Wer müsste den Anwalt bezahlen?
Eine weitere Frage geht in den Bereich der "Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit". Unsere Liste erzielte fünf Sitze. Da darunter keine Frau war, wurde uns ein Sitz "aberkannt". Zu Gunsten einer Frau von einer anderen Liste, die dort an dritter Stelle war, aber daurch auch nicht "direkt" gewählt wurde, weil diese Liste nur zwei Sitze erreichte. Ist es nachträglich möglich, das wir "unseren" fünften Sitz mit "unserer" Frau besetzen, wenn unser"ausgezählter" Kandidat freiwillig von Platz 5 auf Platz 6 geht, da unser fünfter Platz einen höheren Teiler als die Frau von der anderen Liste aufweisen kann oder geht es hier streng nach Teiler? Ist es der Fall, der in §15 Abs.5 satz 1 geregelt wird?
Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten.
Gruss Mischu
Community-Antworten (8)
20.04.2010 um 21:05 Uhr
Ihr habt da keine betriebsratslose Zeit, sondern einen handlungsunfähigen Betriebsrat, da noch nicht konstituiert. Zum Rechtsbeistand: Nicht konstituiert, also nicht geschäftsfähig, also keine Beschlüsse. Da kann vielleicht die Gewerkschaft helfen, aber Anwalt ist nicht, das zahlt der, der ihn nimmt. Irgendwelche Plätze tauschen um mit den Quoten zu mauscheln geht schon gar nicht. Wenn allerdings euer Kandidat 5 verzichtet, dann rückt die Frau nach ...
20.04.2010 um 21:11 Uhr
@Tanzbär hier soll in keiner Weise "gemauschelt" werden. Würde dann "unsere Frau" Platz 5 einnehmen? D.h. alle auf der Liste ab Platz 5 rutschen einen Platz nach unten wenn die Frau Platz 5 einnimmt?
20.04.2010 um 22:18 Uhr
Niemand rutscht! Dein Platz5 muss das Amt ablehnen, dann ist er raus und der /die nächste rückt nach! Ist ganz einfach ... Irgendetwas ich tausch mit dir gibt es hier nicht.
20.04.2010 um 22:54 Uhr
@Tanzbär,
ich habe mich da so ein wenig an §15 Abs.5 Satz 1 "festgebissen". Ich verstehe das so, dass wenn unter den 5 regulär auf unsere Liste entfallenden Sitze keine Frau ist, dass in diesem Fall auf den Sitz mit dem niedrigsten Teiler unserer 5 Sitze, dieser Sitz an das Geschlecht in der Minderheit geht, wenn von den anderen Listen noch kein Angehöriger des Geschlechtes in der Minderheit einen Sitz im BR erreicht hat.
Der Fall, der bei uns eingetreten ist, wird nämlich durch Satz 2 geregelt. Und da wir ja mehrere Frauen auf unserer Vorschlagsliste haben, darf die Regelung aus Satz 2 nicht zur Anwendung kommen.
Nochmal, ich will weder mauscheln noch tauschen noch in irgendeiner Weise chincen....
Es geht hier um einen evtl. Fehler des Wahlvorstandes bei der Feststellung der Gewählten.
Gruß Mischu
20.04.2010 um 23:52 Uhr
Mischu, wenn ihr auf eurer Liste eine Frau habt, geht euer Listenplatz 5 natürlich an die (erste) Frau auf eurer Liste (selbst wenn sie Platz 99 ist) nicht an die Frau der anderen Liste. Nur wenn Ihr keine Frau (mehr) auf eurer Liste habt verliert ihr den Platz an die andere Liste.
21.04.2010 um 00:25 Uhr
... und nur nebenbei, keine BV verliert ihre Gültigkeit in BRloser Zeit! Weder im Übergang noch wenn gar kein BR mehr existiert!
Gruß
PT Netty
21.04.2010 um 09:11 Uhr
Vielen Dank für die schnellen hilfreichen Antworten. Hatte schon Angst, dass ich da falsch lag, weil es "offiziell" anders gemacht wurde. Gruß Mischu
21.04.2010 um 13:58 Uhr
Die jetzige Wahl war am 07.04.10, die konstituierende Sitzung soll am 22.04.10 stattfinden.
Und dann sind die zwei Wochen Anfechtungsfrist sind rum und der fehlerhafte Listensprung nicht korrigierbar... IMHO: SOFORT 3 Leute zum ArbGer und das "offizielle" Ergebnis anfechten, da gegen die Vorschriften des §15WO verstoßen wurde, wodurch das Wahlergebnis geändert wurde!
Verwandte Themen
Betriebsratslose Zeit bei Wahlanfechtung?
ÄlterWenn es zu einer Wahlanfechtung kommt, dauert doch sicherlich das Verfahren incl. evtl. Neuwahlen einige Zeit. Was ist in dieser Zeit wenn zwischenzeitlich die Amtszeit des alten Betriebsrates geend
Betriebsratslose Zeit - was kann passieren?
ÄlterIch habe eine Frage, was passiert bei Betriebsratslose Zeit ? Sind die bisher abgeschlossene Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ungültig ? Wieso wird es davor immer gewarnt? Vielen Dank fü
Betriebsratslose Zeit übers Wochenende - kann man das riskieren?
ÄlterDie Amtszeit unseres alten Betriebsrates endet am 26.03.2006. Das ist leider ein Sonntag. Soll ich die 1. konstituierende Sitzung am Freitag, den 24.03.2006 ansetzen (mit Ersatzmitglied) oder kann ich
Betriebsratslose Zeit?
Ältergibt es eine betriebsratslose-zeit? das alte gremium ist ja nach der anstehenden wahl draussen. das neue gremium hat sich gebildet. jetzt legen aber einige mitarbeiter einspruch gegen die wahl ein!
Betriebsratslose Zeit?
ÄlterHallo, wir haben unsere Betriebsratswahl auch vollzogen, jedoch sind einige Unstimmigkeiten gelaufen in der das Gericht schon involviert war/ist. Nun läuft die Frist der Anfechtung der neuen Wahl. Me