Betriebsratslose Zeit übers Wochenende - kann man das riskieren?
Die Amtszeit unseres alten Betriebsrates endet am 26.03.2006. Das ist leider ein Sonntag. Soll ich die 1. konstituierende Sitzung am Freitag, den 24.03.2006 ansetzen (mit Ersatzmitglied) oder kann ich auch den Montag, 27.03.2006 nehmen, zumal ein sehr wahrscheinlich wiedergewähltes Mitglied erst am Montag aus dem Urlaub zurückkommt. Kann ich es riskieren da übers Wochenende eine betriebsratslose Zeit zu haben?
Community-Antworten (3)
08.03.2006 um 03:26 Uhr
Hallo Toni,
am Montag reicht es alle Mal, laß Dich nicht stressen. Mittlerweile gibt es BAG -Urteile, die den AG verpflichten bis zu 3 Tagen auf den neuen BR zu warten bei gewichtigen Angelegenheiten. Die Urteile habe ich gerade nicht zur Hand, kann ich aber gerne Nachreichen.
Gruß Nadinchen
08.03.2006 um 08:55 Uhr
Vielen Dank für Deine Hilfe. Wenn Du mir die Urteile noch nachliefern könntest, wäre ich Dir sehr dankbar.Mfg. Toni.
08.03.2006 um 10:42 Uhr
Hallo!
Ich habe mir grade am WE sagen lassen müssen, dass, wenn auch nur ein Tag lang kein amtirender BR exestiert, alle bisherigen Betriebsvereinbarungen null und nichtig seien. Hat mir einen ziehmlichen Schreck eingejagt. Aber ich denke in unserer Company wird es keine BR-lose Zeit geben. Dennoch liebes Nadinchen (alles Gute zum Frauentag!!!) wäre ich über eine genauere Auskunft auch sehr erfreut. Mir reicht schon der Ansatz für die Google-Suche. dann findet sich bestimmt was...?!
Benno
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