Erstellt am 05.12.2019 um 11:57 Uhr von nicoline
soso
*Es gibt wohl Gerichtsurteile, welche für den Fall des gleichzeitigen Rücktritts §22 ausschließen.*
Sagt wer und wo sind die Urteile?
Es steht doch ausdrücklich im Gesetz:
BetrVG § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.
§ 13 Abs 2 Nr. 3
... der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
Erstellt am 05.12.2019 um 17:03 Uhr von soso
Ich meine diesen Auszug:
https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsrat-Lexikon/Ruecktritt-des-Betriebsrats
Erstellt am 05.12.2019 um 17:10 Uhr von celestro
Im Auszug geht es weiter hinten darum, dass alle BRM Ihr Amt niederlegen. Dann ist niemand mehr da, der die Geschäfte weiterführen könnte.
P.S. In dem Gerichtsbeschluss waren die BRM aber wohl alle aus dem Betrieb ausgeschieden. Wieso das hier vermengt wird, ist mir nicht klar.
Erstellt am 05.12.2019 um 18:05 Uhr von soso
Jetzt bin ich verwirrt.
Der Betriebsrat möchte den Beschluss fassen, dass der gesamte amtierende Betriebsrat geschlossen zum 31.12. zurücktritt. Er würde sofortige Neuwahlen einleiten und den Wahlvorstand ernennen.
Er würde mit Bekanntgabe ebenso darüber informieren, dass er trotzdem ab 01.01. die Geschäfte bis zur Neuwahl und Bekanntgabe der Ergebnisse fortführt.
Wäre das so korrekt oder laufen wir in Gefahr durch den gleichzeitigen geschlossenen Rücktritt in eine betriebsratslose ZEit zu kommen?
Erstellt am 05.12.2019 um 19:16 Uhr von Catweazle
soso, so funktioniert es. Das Wort geschlossen und die Daten würde ich weglassen. Die Geschäfte führt der BR nach dem. Rücktritt per Beschluss automatisch weiter.
Erstellt am 05.12.2019 um 20:10 Uhr von nicoline
celestro,
*dass alle BRM Ihr Amt niederlegen.*
Gibt es nicht einen Unterschied zwischen
Amt niederlegen
und
Rücktritt des BR?
Erstellt am 05.12.2019 um 22:35 Uhr von celestro
"Gibt es nicht einen Unterschied zwischen
Amt niederlegen
und
Rücktritt des BR?"
Selbstverständlich! Deswegen macht der Auszug ja auch keinen Sinn. Jedenfalls nicht im Bezug auf die "Frage" aus dem Eingangspost.
Erstellt am 06.12.2019 um 08:59 Uhr von nicoline
Tja, dann hat wohl irgend jemand im Verlauf dieser Angelegenheit etwas verkehrt verstanden oder nicht richtig gewußt.
Erstellt am 06.12.2019 um 09:29 Uhr von celestro
Erstellt am 06.12.2019 um 13:02 Uhr von soso
Für mich ist es jetzt klar, danke.