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Rücktritt des gesamten Betriebsrats

S
soso
Dez 2019 bearbeitet

Hallo,

wenn der Betriebsrat geschlossen zurücktritt, amtierendes Betriebsratsmitglied sowie alle Ersatzmitglieder, gilt dann überhaupt §22 BetrVG mit Verweis auf §13 Abs. 2 Nr. 3? Es gibt wohl Gerichtsurteile, welche für den Fall des gleichzeitigen Rücktritts §22 ausschließen.

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Community-Antworten (10)

N
nicoline

05.12.2019 um 12:57 Uhr

soso Es gibt wohl Gerichtsurteile, welche für den Fall des gleichzeitigen Rücktritts §22 ausschließen. Sagt wer und wo sind die Urteile?

Es steht doch ausdrücklich im Gesetz: BetrVG § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.

§ 13 Abs 2 Nr. 3 ... der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,

C
celestro

05.12.2019 um 18:10 Uhr

Im Auszug geht es weiter hinten darum, dass alle BRM Ihr Amt niederlegen. Dann ist niemand mehr da, der die Geschäfte weiterführen könnte.

P.S. In dem Gerichtsbeschluss waren die BRM aber wohl alle aus dem Betrieb ausgeschieden. Wieso das hier vermengt wird, ist mir nicht klar.

S
soso

05.12.2019 um 19:05 Uhr

Jetzt bin ich verwirrt. Der Betriebsrat möchte den Beschluss fassen, dass der gesamte amtierende Betriebsrat geschlossen zum 31.12. zurücktritt. Er würde sofortige Neuwahlen einleiten und den Wahlvorstand ernennen. Er würde mit Bekanntgabe ebenso darüber informieren, dass er trotzdem ab 01.01. die Geschäfte bis zur Neuwahl und Bekanntgabe der Ergebnisse fortführt.

Wäre das so korrekt oder laufen wir in Gefahr durch den gleichzeitigen geschlossenen Rücktritt in eine betriebsratslose ZEit zu kommen?

C
Catweazle

05.12.2019 um 20:16 Uhr

soso, so funktioniert es. Das Wort geschlossen und die Daten würde ich weglassen. Die Geschäfte führt der BR nach dem. Rücktritt per Beschluss automatisch weiter.

N
nicoline

05.12.2019 um 21:10 Uhr

celestro, dass alle BRM Ihr Amt niederlegen. Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Amt niederlegen und Rücktritt des BR?

C
celestro

05.12.2019 um 23:35 Uhr

"Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Amt niederlegen und Rücktritt des BR?"

Selbstverständlich! Deswegen macht der Auszug ja auch keinen Sinn. Jedenfalls nicht im Bezug auf die "Frage" aus dem Eingangspost.

N
nicoline

06.12.2019 um 09:59 Uhr

Tja, dann hat wohl irgend jemand im Verlauf dieser Angelegenheit etwas verkehrt verstanden oder nicht richtig gewußt.

C
celestro

06.12.2019 um 10:29 Uhr

Wer und wo?

S
soso

06.12.2019 um 14:02 Uhr

Für mich ist es jetzt klar, danke.

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