Stützunterschriften für Vorschlagslisten - für jeden Kandidaten oder pro Vorschlagsliste gerechnet?
Liebes Forum,
wer kann mir sagen, wie groß der Anteil an Stützunterschriften für eine Vorschlagsliste sein muss? Werden die Stützunterschriften für jeden Kandidaten oder pro Vorschlagsliste gerechnet?
Wer weiß das?
Community-Antworten (3)
09.06.2008 um 14:33 Uhr
Hallo,
klick mal links im Informationsportal auf Gesetzestexte. Hier findest Du die Wahlordnung. Müsste Dir weiterhelfen.
09.06.2008 um 15:03 Uhr
Hallo Uri1860
§ 14 Abs. 4 BetrVG "Jeder Wahlvorschlag (Liste) der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer."
Auch Wahlberechtigte die sich aufstellen lassen, dürfen Stützunterschriften leisten.
MfG Angi1
09.06.2008 um 15:31 Uhr
Liebe Angi1, Lieber Nemeth,
Ihr habt mir sehr geholfen. Jetzt weiß ich Bescheid!
Danke nochmal!
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