Erstellt am 03.12.2019 um 06:16 Uhr von Freeplay
Im BetrVG steht geschrieben, dass ein GBR zu gründen IST, also ja, ihr müsst.
Sollten eure Standorte wirklich direkt zusammengehören und unter 50km auseinander liegen ist zu Prüfen, ob ein Zusammenschluss zu erfolgen hat, hier muss aber die Struktur der Firma bekannt sein.
Ansonsten GBR
Erstellt am 03.12.2019 um 07:51 Uhr von xyz68
Ganz so einfach ist es nicht. Ihr müsst euch die Struktur anschauen. Einen GBR müsst ihr gründen, wenn ihr zu einen Unternehmen (z. B. GmbH) gehört. Seit ihr unterschiedliche Unternehmen dann muss geprüft werden, ob die Grundlagen für einen KBR bestehen. Seit ihr Teil eines Betriebes (gemeinsame Geschäftsführung etc.) wäre zu prüfen, ob ihr euch zu einen BR zusammenschließen könntet. Holt euch Sachverstand, schaut ins Handelsregister. fordert vom Arbeitgeber die Unternehmensstruktur an, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich Informationen zu besorgen